Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Die Bergwiesen bei Neuastenberg schützen artenreiches montanes Grünland wie Bergmähwiesen und Borstgrasrasen, wichtige Lebensräume für seltene Pflanzen, Wiesenpieper und Bekassine. Eine einzigartige Kulturlandschaft wird bewahrt.
Das Naturschutzgebiet Bergwiesen bei Neuastenberg ist ein wichtiger Bestandteil des europäischen Natura 2000-Netzwerks und bewahrt eine vielfältige Landschaft aus artenreichen, montanen Grünlandflächen und weiteren wertvollen Ökosystemen. Hier finden sich geschützte Lebensräume wie die Bergmähwiesen, nährstoffarme Borstgrasrasen und Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwiesen, die Heimat seltener und gefährdeter Pflanzenarten sind. Neben den Grünlandflächen umfasst das Gebiet naturnahe Fließgewässer mit spezifischer Unterwasservegetation, trockene Heidegebiete sowie Hainsimsen-Buchenwälder. Diese unterschiedlichen Lebensräume bieten einen wichtigen Rückzugsort für charakteristische Tierarten wie den Wiesenpieper und die Bekassine, die auf quellige Nassweiden angewiesen ist. Die Schutzmaßnahmen sichern zudem die überkommene Grünlandnutzung, die den besonderen Charakter dieser Kulturlandschaft auf der Winterberger Hochfläche über Jahrhunderte geprägt hat.
| Ort | Deutschland - Nordrhein-Westfalen - Hochsauerlandkreis |
| Webseite | https://www.wms.nrw.de/html/7680100/HSK-444 |
| Fläche | 95,69ha |
| Gründungsjahr | 2006 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 5db6ce29-5de5-4101-b30d-64532961164f |
| Name und Abteilung |
Nordrhein-Westfalen-Stiftung
Naturschutz, Heimat- und Kulturpflege |
| Webseite | https://www.nrw-stiftung.de |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Roßstraße 133
40476 Düsseldorf Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Tiere füttern ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.