Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
NSG An der Roesenbecker Burg schützt wertvolle Sekundärbiotope und den Diabas-Steinbruch. Es ist Heimat für viele gefährdete Tier- und Pflanzenarten und Teil des Natura 2000 Netzwerks sowie eines Vogelschutzgebiets.
Das Naturschutzgebiet An der Roesenbecker Burg bewahrt einzigartige Sekundärbiotope, die aus früherer landwirtschaftlicher Nutzung und einem Diabas-Steinbruch entstanden sind. Diese vielfältigen Lebensräume sind entscheidend für zahlreiche gefährdete und vom Aussterben bedrohte Tier- und Pflanzenarten. Ein dauerhaft bewaldeter Bereich im Südosten des Gebiets trägt zusätzlich zur Vielfalt und Stabilität dieser Habitate bei. Ein besonderes Merkmal ist der ehemalige Diabas-Steinbruch, der als erdgeschichtlich interessanter Aufschluss erhalten bleibt. Das Gebiet ist ein wichtiger Bestandteil des europäischen ökologischen Netzes „Natura 2000“, insbesondere als Teil des FFH-Gebiets „Buchenwälder und Schutthalden an der Weißen Frau“. Zudem gehört es zum Vogelschutzgebiet „Diemel- und Hoppecketal mit angrenzenden Wäldern“, was seine Bedeutung für den Artenschutz unterstreicht. Hier finden bedrohte Arten einen sicheren Rückzugsort und wichtige Lebensgrundlagen.
| Ort | Deutschland - Nordrhein-Westfalen - Hochsauerlandkreis |
| Webseite | https://www.wms.nrw.de/html/7680100/HSK-207 |
| Fläche | 8,10ha |
| Gründungsjahr | 2001 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 08f8cf31-d7f7-4a66-bc21-35af10933c52 |
| Name und Abteilung |
Nordrhein-Westfalen-Stiftung
Naturschutz, Heimat- und Kulturpflege |
| Webseite | https://www.nrw-stiftung.de |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Roßstraße 133
40476 Düsseldorf Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Tiere füttern ist verboten.
Angeln ist verboten.