Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind in ausgewiesenen Bereichen verboten.
Das Naturschutzgebiet Nordufer Langhagensee und Kleiner Langhagensee bewahrt nährstoffarme Seen mit trockenfallenden Ufern, Binnendünen und ein einzigartiges Kesselmoor mit Kolk in der Wooster Heide. Ein wichtiges FFH- und Vogelschutzgebiet.
Das Naturschutzgebiet Nordufer Langhagensee und Kleiner Langhagensee, eingebettet in den Naturpark Nossentiner-Schwinzer Heide, schützt eine besondere Seenlandschaft. Hier finden sich nährstoffarme Seen wie der Langhagensee mit seinen periodisch trockenfallenden Ufern. Diese dynamischen Bereiche bieten Lebensraum für spezialisierte Pflanzen und Tiere. Angrenzend liegen wertvolle Binnendünen, die eine weitere seltene Biotopstruktur darstellen. Ein zentraler Bestandteil ist auch der Kleine Langhagensee, ein nährstoffarmes Kesselmoor mit einem Kolk in der Wooster Heide. Dieses Mosaik aus unterschiedlichen, teils extremen Lebensräumen macht das Gebiet zu einem wertvollen Rückzugsort für viele Arten. Die gesamte Fläche ist zudem als FFH- und Vogelschutzgebiet von europäischer Bedeutung ausgewiesen, was seine ökologische Wertigkeit unterstreicht und zum Erhalt dieser einzigartigen Natur beiträgt.
| Ort | Deutschland - Mecklenburg-Vorpommern - Ludwigslust-Parchim |
| Fläche | 33,95ha |
| Gründungsjahr | 1990 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 72214d12-1fe0-4778-bdba-6f3eb9b34b2d |
| Name und Abteilung |
Naturpark Nossentiner/Schwinzer Heide
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| Webseite | https://www.naturpark-nossentiner-schwinzer-heide.de |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Ziegenhorn 1
19395 Plau OT Karow Deutschland |
| Name und Abteilung |
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern
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| Webseite | https://www.lung.mv-regierung.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Goldberger Straße 12b
18273 Güstrow Deutschland |
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind in ausgewiesenen Bereichen verboten.
Motorisierte Wasserfahrzeuge sind verboten.
Nutzung von Schwimmhilfe (Surfbretter, Luftmatratze) ist in ausgewiesenen Bereichen verboten.
Zelten ist nur auf ausgewiesenen Plätzen erlaubt.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist nur auf ausgewiesenen Plätzen erlaubt.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Angeln ist an ausgewiesenen Stellen verboten.
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