Betreten abseits der Wege ist verboten.
Gut ausgebildetes Gletscherkar mit steilen Karwänden, Karsee u. Moränenwällen. Auf dem See schwimmende Torfinsel, sog. Schwingdecke mit der Vegetation von Flach- und Übergangsmooren.
| Ort | Deutschland - Baden-Württemberg - Lörrach |
| Webseite | https://rips-dienste.lubw.baden-wuerttemberg.de/rips/ripsservices/apps/naturschutz/schutzgebiete/steckbrief.aspx?id=909001000171 |
| Fläche | 70,77ha |
| Gründungsjahr | 1987 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 81c4f153-13f8-4a61-a004-d54636e60e48 |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Freiburg
Referat 56 - Naturschutz und Landschaftspflege |
| Webseite | https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Bissierstraße 7
79114 Freiburg i. Br. Deutschland |
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Radfahren ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Kraftfahrzeuge sind verboten.
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind verboten.
Motorisierte Wasserfahrzeuge sind verboten.
Nutzung von Schwimmhilfe (Surfbretter, Luftmatratze) ist verboten.
Klettern ist verboten.
Eisklettern ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Base-Jumping ist verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Toilettengang ist verboten.
Feuer ist an ausgewiesenen Stellen verboten.
Rauchen ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Tiere füttern ist verboten.
Angeln ist an ausgewiesenen Stellen verboten.
Baden ist an ausgewiesenen Stellen verboten.
Außerhalb der abgegrenzten Badebucht im Norden des Nonnenmattweihers zu baden sowie sonstigen Wassersport (einschließlich Tauchsport) zu betreiben ist verboten.
Baden von Tieren ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
Regierungspräsidium Freiburg - 31. Juli 2024