Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Das NSG Nonnenhof ist ein europäisches Vogelschutzgebiet mit Feuchtwäldern, Röhrichten und Schwimmblattfluren. Es schützt 170 Brutvogelarten, darunter Bekassine, Eisvogel, Kranich, See- und Fischadler, sowie Fischotter und Fledermäuse.
Das Naturschutzgebiet Nonnenhof, nahe Neubrandenburg, ist ein bedeutendes europäisches Vogelschutzgebiet, das seit 1988 anerkannt ist. Es bewahrt eine vielfältige Landschaft aus Feuchtwäldern, wie Sumpf- und Großseggen-Erlenbruchwäldern, die durch die regelmäßigen Überflutungen der Halbinsel Nonnenhof entstanden sind. Entlang des Liepsufers erstrecken sich ausgedehnte Schilf- und Binsenröhrichte sowie artenreiche Schwimmblattfluren. Dieses Gebiet ist ein essenzielles Brut- und Rastgebiet für Vögel. Rund 170 Brutvogelarten, darunter die Bekassine, der Waldschnepfe, der Wachtelkönig, Eisvögel, Kraniche, Graureiher und Kormorane, finden hier Schutz. Die Halbinsel und die Uferbereiche dienen zudem als wichtiges Nahrungsrevier für imposante Arten wie See- und Fischadler sowie den Schwarzstorch. Während des Vogelzugs rasten hier bis zu 17.000 Waldsaat- und Blessgänse sowie zahlreiche Entenarten. Die Lieps bietet auch einen geschützten Rückzugsort für Mauseransammlungen von bis zu 3.000 Graugänsen. Neben der reichen Vogelwelt beherbergt das Gebiet auch Fischotter und verschiedene Fledermausarten. Die Schutzbemühungen gelten dem Erhalt dieser einzigartigen Lebensräume und ihrer botanischen Besonderheiten.
| Ort | Deutschland - Mecklenburg-Vorpommern - Mecklenburgische Seenplatte |
| Fläche | 10,57km² |
| Gründungsjahr | 1937 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 9bbb5bbb-2ced-46cc-a8b7-84f5a9da50eb |
| Name und Abteilung |
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern
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| Webseite | https://www.lung.mv-regierung.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Goldberger Straße 12b
18273 Güstrow Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Kraftfahrzeuge sind verboten.
Wassersport ist verboten.
Baden ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
betrifft auch das Übernachten in Booten
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Angeln ist verboten.
Fotografieren und Filmen ist verboten.
Es ist verboten, Tieren nachzustellen, sie zu beunruhigen oder ihre Nester oder sonstige Brut- oder Wohnstätten zu beschädigen.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
11. September 2002