Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Das Naturschutzgebiet Nonnenbachtal bewahrt einen schnell fließenden Bach mit seinen Talhängen als typischen Ausschnitt der ostmecklenburgischen Endmoränenlandschaft. Es schützt Arten wie Bachforelle, Bachneunauge und Fischotter.
Das Naturschutzgebiet Nonnenbachtal schützt einen bedeutenden Bereich der ostmecklenburgischen Endmoränenlandschaft. Es umfasst den gesamten Verlauf des Nonnenbachs, einen dynamischen, schnell fließenden Bach, sowie die angrenzenden Talhänge, die gemeinsam ein einzigartiges Ökosystem bilden. Der Hauptschutzzweck ist der Erhalt dieser wertvollen Lebensgemeinschaften, einschließlich der spezifischen Flora und Fauna, die an diesen besonderen Lebensraum angepasst ist. Der Bach bietet Lebensraum für wichtige Arten wie Bachforelle, Bachneunauge und Fischotter, die für die Biodiversität der Region von großer Bedeutung sind. Die umgebenden Talhänge tragen zur Vielfalt der Landschaft bei und zeigen charakteristische Merkmale der geologischen Geschichte der Region. Dieses Schutzgebiet ist Teil eines größeren Netzwerks geschützter Flächen um die oberen Tollensebecken, was seine ökologische Bedeutung unterstreicht. Ein Wanderweg ermöglicht es, die natürliche Schönheit des Tals zu erleben.
| Ort | Deutschland - Mecklenburg-Vorpommern - Mecklenburgische Seenplatte |
| Fläche | 49,32ha |
| Gründungsjahr | 1957 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 0cc358ef-b7fa-4cf2-9ed0-9c00d6651147 |
| Name und Abteilung |
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern
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| Webseite | https://www.lung.mv-regierung.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Goldberger Straße 12b
18273 Güstrow Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Wassersport ist verboten.
Baden ist verboten.
Übernachten ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Tiere füttern ist verboten.
Fotografieren und Filmen ist verboten.
Es ist verboten, Tieren nachzustellen, sie zu beunruhigen oder ihre Nester oder sonstige Brut- oder Wohnstätten zu beschädigen.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
20. März 2001