Betreten abseits der Wege ist verboten.
Dieses Naturschutzgebiet schützt die einzigartigen Ökosysteme des Sees und der Uferlandschaft im westlichen Teil des Selliner Sees. Es ist von entscheidender Bedeutung für eine Vielzahl von Wasservögeln, seltenen Pflanzen und Amphibien und bewahrt einen dynamischen natürlichen Lebensraum in Mecklenburg-Vorpommern.
Das Naturschutzgebiet "Neuensiener und Selliner See: Westufer des Selliner Sees" schützt das ökologisch wertvolle Westufer des Selliner Sees. Dieses Schutzgebiet ist von entscheidender Bedeutung für die Erhaltung des natürlichen Charakters des Sees, seiner vielfältigen Schilfgürtel und der angrenzenden Feuchtgebiete. Es bietet zahlreichen Wasservogelarten, darunter vielen Zugvögeln, wichtige Brut-, Rast- und Nahrungsgebiete. Das Gebiet beherbergt zudem eine Vielzahl von Amphibien, spezifische Fischpopulationen und einzigartige Pflanzengemeinschaften, die an die schwankenden Wasserstände und die nährstoffreiche Umgebung angepasst sind. Sein Schutz gewährleistet die langfristige Erhaltung dieser empfindlichen Lebensräume und des komplexen Lebensgefüges, das sie beherbergen, und leistet einen wesentlichen Beitrag zur regionalen Artenvielfalt in Mecklenburg-Vorpommern.
| Ort | Deutschland - Mecklenburg-Vorpommern - Vorpommern-Rügen |
| Fläche | 87,24ha |
| Gründungsjahr | 1990 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 54c1c4c3-33e4-4e8e-aecc-cbae6d5c51e9 |
| Name und Abteilung |
Biosphärenreservat Südost-Rügen
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| Webseite | https://www.biosphaerenreservat-suedostruegen.de |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Circus 1
18581 Putbus Deutschland |
| Name und Abteilung |
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern
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| Webseite | https://www.lung.mv-regierung.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Goldberger Straße 12b
18273 Güstrow Deutschland |
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Reiten ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Bespannte Fahrzeuge (Kutschen) sind nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Kraftfahrzeuge sind nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind nur in ausgewiesenen Bereichen erlaubt.
nur innerhalb betonnter Fahrrinnen
Motorisierte Wasserfahrzeuge sind nur in ausgewiesenen Bereichen erlaubt.
nur innerhalb betonnter Fahrrinnen
Nutzung von Schwimmhilfe (Surfbretter, Luftmatratze) ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Tiere füttern ist verboten.
Fotografieren und Filmen ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.