Betreten abseits der Wege ist verboten.
Das Naturschutzgebiet Neuensiener und Selliner See schützt vielfältige See- und Feuchtgebietsökosysteme. Es ist Lebensraum für zahlreiche Vogelarten und seltene Wasserpflanzen und bewahrt eine ruhige Naturlandschaft in Mecklenburg-Vorpommern.
Das Naturschutzgebiet 'Neuensiener und Selliner See' umfasst die stillen Gewässer des Neuensiener Sees und Teile des Selliner Sees, ein Rückzugsort für spezialisierte Pflanzen- und Tierarten in Mecklenburg-Vorpommern. Dieses bedeutende Gebiet ist entscheidend für den Schutz vielfältiger Feuchtlebensräume, einschließlich ausgedehnter Schilfgürtel und Flachwasserzonen. Es dient als unverzichtbares Brut- und Rastgebiet für zahlreiche Zugvogelarten und trägt erheblich zur regionalen Artenvielfalt bei. Das einzigartige Zusammenspiel von Wasser, Land und Vegetation bildet eine charakteristische Naturlandschaft und macht es zu einem wertvollen ökologischen Schatz. Hauptschutzzweck ist die Sicherung dieser empfindlichen Ökosysteme und ihrer Bewohner, um das langfristige Überleben dieses Naturerbes zu gewährleisten.
| Ort | Deutschland - Mecklenburg-Vorpommern - Vorpommern-Rügen |
| Fläche | 1,21km² |
| Gründungsjahr | 1990 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 4cf38156-edc6-4e2b-9047-bf894d2578d4 |
| Name und Abteilung |
Biosphärenreservat Südost-Rügen
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| Webseite | https://www.biosphaerenreservat-suedostruegen.de |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Circus 1
18581 Putbus Deutschland |
| Name und Abteilung |
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern
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| Webseite | https://www.lung.mv-regierung.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Goldberger Straße 12b
18273 Güstrow Deutschland |
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Reiten ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Bespannte Fahrzeuge (Kutschen) sind nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Kraftfahrzeuge sind nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind nur in ausgewiesenen Bereichen erlaubt.
nur innerhalb betonnter Fahrrinnen
Motorisierte Wasserfahrzeuge sind nur in ausgewiesenen Bereichen erlaubt.
nur innerhalb betonnter Fahrrinnen
Nutzung von Schwimmhilfe (Surfbretter, Luftmatratze) ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Tiere füttern ist verboten.
Fotografieren und Filmen ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.