Betreten abseits der Wege ist verboten.
Dieses Naturschutzgebiet bewahrt die einzigartige Hügellandschaft bei Neuensien sowie Teile des Neuensiener und Selliner Sees. Es schützt vielfältige Ökosysteme, die für die lokale Tier- und Pflanzenwelt essenziell sind und zur regionalen Artenvielfalt beitragen.
Das Naturschutzgebiet 'Neuensiener und Selliner See: Hügel bei Neuensien' in Mecklenburg-Vorpommern dient dem Erhalt einer charakteristischen Landschaft, die sich durch sanfte Hügel und bedeutende Abschnitte des Neuensiener und Selliner Sees auszeichnet. Dieses Gebiet bietet ein wertvolles Mosaik aus terrestrischen und aquatischen Lebensräumen, die für zahlreiche Pflanzen- und Tierarten unerlässlich sind. Der Schutz zielt darauf ab, die geomorphologischen Besonderheiten der Hügel und die ökologische Unversehrtheit der Seeuferlinien zu erhalten und somit die reiche Artenvielfalt dieser Region zu fördern. Es fungiert als wichtiger Rückzugsort für verschiedene heimische Arten und gewährleistet den langfristigen Schutz dieser sensiblen Ökosysteme.
| Ort | Deutschland - Mecklenburg-Vorpommern - Vorpommern-Rügen |
| Fläche | 3,93ha |
| Gründungsjahr | 1990 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | f10f3c44-1606-4fcf-a72e-f918817663b9 |
| Name und Abteilung |
Biosphärenreservat Südost-Rügen
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| Webseite | https://www.biosphaerenreservat-suedostruegen.de |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Circus 1
18581 Putbus Deutschland |
| Name und Abteilung |
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern
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| Webseite | https://www.lung.mv-regierung.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Goldberger Straße 12b
18273 Güstrow Deutschland |
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Reiten ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Bespannte Fahrzeuge (Kutschen) sind nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Kraftfahrzeuge sind nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind nur in ausgewiesenen Bereichen erlaubt.
nur innerhalb betonnter Fahrrinnen
Motorisierte Wasserfahrzeuge sind nur in ausgewiesenen Bereichen erlaubt.
nur innerhalb betonnter Fahrrinnen
Nutzung von Schwimmhilfe (Surfbretter, Luftmatratze) ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Tiere füttern ist verboten.
Fotografieren und Filmen ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.