Neuendorfer Wiek mit Insel Beuchel

Naturschutzgebiet

Beschreibung & Karte

Überblick

Das Naturschutzgebiet Neuendorfer Wiek mit Insel Beuchel auf Rügen ist ein wichtiger Teil der Nordrügener Boddenkette. Es schützt seltene Lebensräume, eine reiche Fischfauna sowie vielfältige Brut- und Rastvögel.

Beschreibung

Das Naturschutzgebiet Neuendorfer Wiek mit Insel Beuchel auf Rügen bewahrt einen charakteristischen und repräsentativen Ausschnitt der Nordrügener Boddenkette. Dieses Schutzgebiet ist von großer Bedeutung für den Erhalt zahlreicher seltener und bedrohter Biotoptypen. Es dient als essentieller Lebensraum für eine reiche Fischfauna und bietet vielfältigen Brut- und Rastvögeln einen wichtigen Rückzugsort. Als Teil des FFH-Gebiets Nordrügensche Boddenlandschaft und des Vogelschutzgebiets Binnenbodden von Rügen steht das Gebiet unter europäischem Schutz. Dies gewährleistet den langfristigen Erhalt seiner einzigartigen Naturwerte und seine wichtige Rolle für die Biodiversität in der Küstenlandschaft Rügens.

Allgemeine Informationen

Verantwortliche Organisationen

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.

Motorisierte Aktivitäten

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Kraftfahrzeuge sind verboten.

Wasseraktivitäten

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Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind in ausgewiesenen Bereichen verboten.

an den Ufern des Naturschutzgebietes an- oder abzulegen

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Motorisierte Wasserfahrzeuge sind in ausgewiesenen Bereichen verboten.

an den Ufern des Naturschutzgebietes an- oder abzulegen

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Nutzung von Schwimmhilfe (Surfbretter, Luftmatratze) ist in ausgewiesenen Bereichen verboten.

an den Ufern des Naturschutzgebietes an- oder abzulegen

Aufenthaltsaktivitäten

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Zelten ist verboten.

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Lagern und Biwakieren ist verboten.

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Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.

Luftaktivitäten

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Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.

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Drohnen und Flugmodelle sind verboten.

Generelles Verhalten

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Feuer ist verboten.

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Für Hunde gilt Leinenpflicht.

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Pflanzen sammeln ist verboten.

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Angeln ist an ausgewiesenen Stellen verboten.

von Land aus oder innerhalb der Röhrichtbereiche, von der Insel Beuchel und im Abstand von bis zu 500 Meter; südlich einer von Zessin nach Jabelitz verlaufenden Linie; vom 1. März bis zum 30. Juni innerhalb der 100 Meter-Zone vom wasserseitigen Röhrichtrand

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Baden ist nur an ausgewiesenen Stellen erlaubt.

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Fotografieren und Filmen ist verboten.

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Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.

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