Betreten abseits der Wege ist verboten.
Das Naturschutzgebiet Neue Wiese-Wasserlacher Hecke in Rheinland-Pfalz bewahrt charakteristische Wiesen, Hecken und Feuchtgebiete. Es schützt wichtige lokale Pflanzen- und Tierarten und bietet ein ruhiges Naturerlebnis.
Das Naturschutzgebiet Neue Wiese-Wasserlacher Hecke in Rheinland-Pfalz ist ein bedeutsames Areal, das dem Schutz seiner charakteristischen Landschaft gewidmet ist. Es spielt eine entscheidende Rolle bei der Bewahrung eines Mosaiks an Lebensräumen, darunter artenreiche Wiesen, naturnahe Heckenstrukturen und kleine Gewässer, die wahrscheinlich den Namensbestandteil "Wasserlacher" prägen. Der Hauptzweck des Schutzes ist die Erhaltung dieser spezifischen Ökosysteme, die einer vielfältigen heimischen Pflanzen- und Tierwelt ein Zuhause bieten. Dieses Gebiet dient als Rückzugsort für die lokale Biodiversität, ermöglicht natürliche Prozesse und trägt zur ökologischen Gesundheit der Region bei. Hier lässt sich die Ruhe und natürliche Schönheit dieser geschützten Landschaft erleben.
| Ort | Deutschland - Rheinland-Pfalz - Rhein-Pfalz-Kreis |
| Webseite | https://berichte.naturschutz.rlp.de/oneo/nsg/NSG-7300-035 |
| Fläche | 20,15ha |
| Gründungsjahr | 1979 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 44deec8d-fb2e-4e67-b068-ffe00d6cf6a4 |
| Name und Abteilung |
Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz
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| Webseite | https://snu.rlp.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Diether-von-Isenburg-Straße 7
55116 Mainz Deutschland |
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Reiten ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Fotografieren und Filmen ist verboten.
Verboten ist es Tiere an ihren Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten aufzusuchen, zu fotografieren oder zu filmen.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.