Betreten abseits der Wege ist verboten.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
| Ort | Deutschland - Bayern - Cham |
| Fläche | 34,31ha |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | a31b40ab-783e-429b-a7c3-3c81e5fdd203 |
| Name und Abteilung |
Naturpark Oberer Bayerischer Wald
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| Webseite | https://www.bayerischer-wald.org |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Rachelstraße 6
93413 Cham Deutschland |
Flora
Fauna
Flora
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Betreten abseits der Wege ist verboten.
Radfahren ist verboten.
Bespannte Fahrzeuge (Kutschen) sind verboten.
Kraftfahrzeuge sind verboten.
Wassersport ist verboten.
Zelten ist verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Rauchen ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Angeln ist verboten.
Baden ist verboten.
Baden von Tieren ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
1. Dezember 1992