Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Das Naturschutzgebiet Nebel schützt ein 18 km langes, weitgehend naturbelassenes Flusstal mit angrenzenden Wäldern und Wiesen. Als Natura 2000 Gebiet (FFH & Vogelschutzgebiet) bewahrt es die Flussdynamik und bietet wichtigen Lebensraum für Vögel.
Das Naturschutzgebiet Nebel in Mecklenburg-Vorpommern bewahrt einen weitgehend unverbauten, 18 Kilometer langen Talabschnitt des Fließgewässers Nebel sowie die angrenzenden Wald- und Wiesenflächen. Oberstes Schutzziel ist der Erhalt und die Wiederherstellung der natürlichen Dynamik des Gewässers, um eine ungestörte Entwicklung der artenreichen Lebensräume zu gewährleisten. Das Gebiet ist als FFH-Gebiet "Nebeltal mit Zuflüssen, verbundenen Seen und angrenzenden Wäldern" und als EU-Vogelschutzgebiet "Nebel und Warinsee" Teil des europäischen Natura 2000 Netzwerks. Besondere Aufmerksamkeit gilt der Minimierung von Nährstoff- und Schadstoffeinträgen, um die ökologische Qualität nachhaltig zu sichern. Das Gebiet zeichnet sich durch seine biologische Vielfalt aus, die durch die geschützte Auenlandschaft, die Wälder und die Fließgewässerdynamik gefördert wird. Kulturelle Bezugspunkte in der Umgebung sind die Wassermühle bei Kuchelmiß und das beeindruckende Durchbruchstal nördlich des Krakower Sees.
| Ort | Deutschland - Mecklenburg-Vorpommern - Landkreis Rostock |
| Fläche | 8,42km² |
| Gründungsjahr | 1989 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 92715437-caed-4ab3-a2de-404c800df741 |
| Name und Abteilung |
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern
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| Webseite | https://www.lung.mv-regierung.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Goldberger Straße 12b
18273 Güstrow Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Reiten ist verboten.
Kraftfahrzeuge sind verboten.
Wassersport ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Baden ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
31. August 1995