Wildschutzgebiet für Auerwild

Wildschutzgebiet

Beschreibung & Karte

Überblick

Wildschutzgebiete weisen die Landratsämter aus. Dort gelten zeitlich befristete Betretungsverbote und/oder Wegegebote. Zuwiderhandlungen können bestraft werden. Wegegebot: 01.11. bis 30.06.

Allgemeine Informationen

Verantwortliche Organisationen

Schutzzwecke

Fauna

Auerhuhn

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten abseits der Wege ist vom 1. November bis zum 30. Juni verboten.

Generelles Verhalten

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Für Hunde gilt Leinenpflicht.

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