Naturpark Tiroler Lech

Naturpark

Beschreibung & Karte

Überblick

Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.

Beschreibung

Der Naturpark Tiroler Lech liegt in den nördlichen Kalkalpen, eingebettet zwischen zwei mächtigen Gebirgsketten – den Lechtaler Alpen im Südosten und den Allgäuer Alpen im Nordwesten. Auf einer Fläche von 41,38 km² umfasst das Schutzgebiet im Wesentlichen den Wildfluss Lech mit seinen angrenzenden Überflutungszonen und Auwäldern, die wichtigsten Seitenzubringer sowie Teile von Bergmischwäldern. Der Naturpark Tiroler Lech ist somit das größte zusammenhängende Schutzgebiet im Talbereich Tirols, dessen Naturraum hauptsächlich durch den Wildfluss Lech geprägt wird.

Allgemeine Informationen

Verantwortliche Organisationen

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Aktuelle Informationen

do_not_disturb_on Madauer Erlebnisweg 1. Juni 2026 - 30. September 2026 zeige Details

Schutzzwecke

Flora

Zwerg-Rohrkolben

Fauna

Kreuzkröte

Fauna

Flussregenpfeifer

Fauna

Sibirische Azurjungfer

Habitat

Hoch- und Niedermoore

Flora

Frauenschuh

Fauna

Flussuferläufer

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.

Radsportaktivitäten

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Radfahren ist nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.

Motorisierte Aktivitäten

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Kraftfahrzeuge sind auf unbefestigten land- und forstwirtschaftlichen Wegen verboten.

Wasseraktivitäten

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Wassersport ist nachts zwischen 19:00h und 09:00h verboten.

Aufenthaltsaktivitäten

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Zelten ist verboten.

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Lagern und Biwakieren ist verboten.

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Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.

Luftaktivitäten

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Drohnen und Flugmodelle sind verboten.

Generelles Verhalten

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Abfall entsorgen ist verboten.

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Feuer ist verboten.

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Für Hunde gilt Leinenpflicht.

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Pflanzen sammeln ist verboten.

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Pilze sammeln ist verboten.

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Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.

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