Radfahren ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Zeitlich begrenzt.
Der Nationalpark Kalkalpen ist ein international anerkanntes Schutzgebiet lt. IUCN Kategorie II und als Europaschutzgebiet im Netzwerk der Natura 2000 Flächen vertreten. Auf einer Fläche von rund 209 km² schützt der Nationalpark Kalkalpen die letzte große Waldwildnis Österreichs. Im Nationalpark Kalkalpen finden heimische Tiere und Pflanzen den Lebensraum, den sie brauchen. Bemerkenswert ist die hohe Anzahl an Urwaldarten, die nur in Wäldern mit alten Bäumen und ausreichend Totholz überleben können. Die uralten Buchenwälder im Nationalpark Kalkalpen und im Wildnisgebiet Dürrenstein-Lassingtal sind seit 2017 als UNSECO Weltnaturerbe ausgezeichnet. Wild und artenreich
ECKDATEN Errichtet: 25. Juli 1997 Größe: 20.850 Hektar Zonierung: 89% Naturzone, 11% Bewahrungszone Grundbesitz: 88% Republik (Österreichische Bundesforste), 11% Privatbesitz, 1% Gemeindebesitz International anerkannt: als Nationalpark (IUCN Kategorie II) seit 1998, Ramsar Schutzgebiet (Feuchtgebiet weltweiter Bedeutung) seit 2004, Natura 2000 Gebiet (Europaschutzgebiet) seit 2004 und UNESCO-Weltnaturerbe seit 2017 Mitglied von Nationalparks Austria / ALPARK / greenAlps / Wilde Europe / European Wilderness Society Seehöhe: 385 bis 1.963 Meter (Hohe Nock) Hauptgesteinsarten: Wettersteinkalk, Hauptdolomit Naturräumliche Gliederung 81% Wald 8% Latschen 6% Almen und Wiesen 5% Fels und Schutt
| Ort | Österreich - Oberösterreich - Kirchdorf an der Krems, Steyr-Land |
| Webseite | https://www.kalkalpen.at |
| Fläche | 208,31km² |
| Gründungsjahr | 1997 |
| IUCN Kategorie | II |
| DtP ID | a7633565-91e1-4226-a2bd-60720c4641f5 |
| Name und Abteilung |
Nationalpark OÖ Kalkalpen
IT & Wissensmanagement |
| Webseite | https://www.kalkalpen.at |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Nationalpark Allee 1
4591 Molln Österreich |
Radfahren ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Zeitlich begrenzt.
Wintersport ist nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt.
Reiten ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Zeitlich begrenzt.
Kraftfahrzeuge sind nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind verboten.
Zelten ist verboten.
Nur auf ausgewiesenen Plätzen erlaubt (Biwakplatz Steyrsteg and Weisswasser). Zeitlich begrenzt Mai bis Oktober.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Nur auf ausgewiesenen Plätzen erlaubt. (Abflugszonen: Schillereck, Hohen Nock, Kleinerberg)
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Nur auf ausgewiesenen Plätzen (Biwakplätze) unter Beachtung der aktuell gültigen Waldbrandschutzverordnung.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist in der Bewahrungszone (Almen) für den Eigengebrauch erlaubt.
Angeln ist verboten.
Land Oberösterreich - 1. Januar 1996
Republik Österreich und Land Oberösterreich - 1. Januar 1997
Ramsar Convention Resolution VI.5 - 1. Januar 2004
Land Oberösterreich - 21. Juli 1997
Land Oberösterreich - 1. Januar 2005
UNESCO World Heritage Convention - 1. Januar 2017