Nationalpark Donau-Auen Wien

Nationalpark

Beschreibung & Karte

Überblick

Der Nationalpark Donau-Auen bewahrt auf mehr als 9.600 Hektar Fläche die letzte große Flussauenlandschaft Mitteleuropas. Er erstreckt sich über die Bundesländer Wien und Niederösterreich. Für die Wiener Bevölkerung ist insbesondere das Gebiet der Lobau als stadtnaher Teilbereich des Nationalparks ein traditioneller Naherholungsraum. Mit seiner Gründung im Jahr 1996 wurde dieses Naturjuwel nachhaltig unter internationalen Schutz gestellt. Hier können sich Fauna und Flora seither frei von wirtschaftlichen Zwängen entfalten. Der Nationalpark Donau-Auen kann zum Spazierengehen, Wandern und Radfahren besucht werden, es ist kein Eintritt zu entrichten. Dabei sind jedoch die geltenden gesetzlichen Regelungen zu beachten, dazu zählt u. a. das Wegegebot. Die markierten Wanderwege sowie die ausgewiesenen Radrouten dürfen nicht verlassen werden. Erste Anlaufstelle für Gäste des Wiener Nationalparkteils ist das Nationalparkhaus wien-lobAU im 22. Gemeindebezirk. Infostelle, Ausflugsziel und Veranstaltungsort findet man dort unter einem Dach. Weiters können geführte Touren mit Rangerbegleitung gebucht werden.

Beschreibung

Der Nationalpark Donau-Auen bewahrt auf mehr als 9.600 Hektar Fläche die letzte große Flussauenlandschaft Mitteleuropas. Er erstreckt sich über die Bundesländer Wien und Niederösterreich. Für die Wiener Bevölkerung ist insbesondere das Gebiet der Lobau als stadtnaher Teilbereich des Nationalparks ein traditioneller Naherholungsraum. Mit seiner Gründung im Jahr 1996 wurde dieses Naturjuwel nachhaltig unter internationalen Schutz gestellt. Hier können sich Fauna und Flora seither frei von wirtschaftlichen Zwängen entfalten. Erste Anlaufstelle für Gäste des Wiener Nationalparkteils ist das Nationalparkhaus wien-lobAU im 22. Gemeindebezirk. Infostelle, Ausflugsziel und Veranstaltungsort findet man dort unter einem Dach. Weiters können geführte Touren mit Rangerbegleitung gebucht werden. Für individuelle Besuche kann der Nationalpark zum Spazierengehen, Wandern und Radfahren besucht werden, es ist kein Eintritt zu entrichten. Dabei sind jedoch die geltenden gesetzlichen Regelungen im Sinne des Naturschutzes und der Rücksicht anderen Gästen gegenüber zu beachten. Im Schutzgebiet findet sich neben dem gut markierten Wanderwegenetz auch ein Angebot an freigegebenen Radwegen. Diese sind im Gelände durch die grüne Markierung von den reinen Wanderwegen zu unterscheiden und dürfen nicht verlassen werden. Hunde dürfen an der Leine mit, ihren Müll nehmen achtsame Gäste wieder mit nach Hause und entsorgen ihn selbst. Zelten und Feuer entzünden ist untersagt, der Betrieb von Drohnen ebenso. Mit Einbruch der Dunkelheit sind Freizeitaktivitäten im Gebiet einzustellen und morgens der Tagesanbruch abzuwarten, zum Wohle der der nachtaktiven Tierwelt. Das Schutzgebiet ist Rückzugsraum für viele seltene Arten. Eisvogel, Seeadler, Flussregenpfeifer, Hundsfisch, Biber und Europäische Sumpfschildkröte zählen zu den charakteristischen Tieren des Nationalparks. An botanischen Kostbarkeiten finden sich unter anderem die Schwarzpappel, zahlreiche Orchideenspezies und die echte Wilde Weinrebe, Stammform aller Kulturreben. Der Wiener Nationalparkteil wurde durch die Regulierung der Donau Ende des 19. Jahrhunderts von der oberflächlichen Wasserversorgung großteils abgeschnitten. Sowohl Ortsbezeichnungen wie „Häufl“ als auch Gräben und feuchte Senken in der Landschaft zeigen, wo früher Inseln und Flussarme verlaufen sind. Einige Altarme blieben erhalten und beherbergen heute eine reiche aquatische Fauna und Flora. Wo der Schotter durch die fehlende Strömung nicht mehr weggetragen werden konnte, haben sich Heißländen entwickelt, die an afrikanische Savannen erinnern, mit ihrer sehr dornigen Vegetation und vielen trockenheitsliebenden Tierarten. Um die vielen verborgenen Bewohner der Lobau zu entdecken, braucht es Geduld und genaues Beobachten.

Allgemeine Informationen

Verantwortliche Organisationen

Schutzzwecke

Fauna

Europäischer Biber

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten abseits der Wege ist verboten.

Radsportaktivitäten

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Radfahren ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.

ACHTUNG: Das Radfahren ist im Nationalpark in der Zeit zwischen eine Stunde nach Sonnenuntergang und eine Stunde vor Sonnenaufgang unzulässig (Managementplan 2019 - 2028, S.61).

Schneeaktivitäten

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Skilanglauf ist verboten.

Reitaktivitäten

dtp_horseriding_forbidden_regular

Reiten ist verboten.

Motorisierte Aktivitäten

dtp_motorvehicle_forbidden_regular

Kraftfahrzeuge sind verboten.

Ausgenommen Berechtigte.

Wasseraktivitäten

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Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind verboten.

Ausgewiesene Seitenarme dürfen mit nicht-motorisierten Booten befahren werden, die Ufer dürfen jedoch nicht betreten werden. An bestimmten Abschnitten des Donauufers darf angelandet und die Ufer betreten werden, siehe Wasserstraßenverkehrsordnung. Darüber hinaus kann im Falle beründbarer Naturschutzmaßnahmen und/oder Hochwasser- bzw. Niederwasserereignissen seitens der Nationalparkverwaltung eine temporäre Sperre von Altarme durchgeführt werden (Managementplan 2019- 2028, S. 63).

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Motorisierte Wasserfahrzeuge sind verboten.

Befahren der Seitenarme mit Motorbooten ist grundsätzlich nicht zulässig. An jenen Uferbereichen der Donau, an denen das Betreten für Besucherinnen und Besucher aus dem Wasser und über das Land gestattet ist (siehe Wasserstraßenverkehrsordnung), ist auch das Anlanden für motorisierte Sportboote zulässig (Managementplan 2019 - 2028, S.62-63).

dtp_windsurfing_forbidden_regular

Nutzung von Schwimmhilfe (Surfbretter, Luftmatratze) ist verboten.

dtp_diving_forbidden_regular

Tauchen ist verboten.

Bergaktivitäten

dtp_climbing_forbidden_regular

Klettern ist verboten.

Aufenthaltsaktivitäten

dtp_camping_forbidden_regular

Zelten ist verboten.

Luftaktivitäten

dtp_airsport_forbidden_regular

Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.

Generelles Verhalten

dtp_disposingofwaste_forbidden_regular

Abfall entsorgen ist verboten.

dtp_fire_forbidden_regular

Feuer ist verboten.

dtp_dogswithleash_allowed_regular

Für Hunde gilt Leinenpflicht.

dtp_cuttingorinjuringtrees_forbidden_regular

Bäume fällen oder verletzen ist verboten.

dtp_collectingplants_forbidden_regular

Pflanzen sammeln ist verboten.

Die Entnahme von Naturmaterialien (Blumen pflücken, Pilze, Beeeren, Nüsse sammeln, Flusskiesel, ect.) zum persönlichen Gebrauch stellt, soferne es im Rahmen der generell geltenden naturschutzrechtlichen Bestimmungen erfolgt, keinen Eingriff im Sinne der Nationalparkgesetze dar. Eine Nutzung für kommerzielle Zwecke ist nicht zulässig. Streng geschützte Pflanzen dürfen nicht gepflückt werden (Managementplan 2019-2028, S. 64).

dtp_mushroomcollecting_forbidden_regular

Pilze sammeln ist verboten.

Die Entnahme von Naturmaterialien (Blumen pflücken, Pilze, Beeeren, Nüsse sammeln, Flusskiesel, ect.) zum persönlichen Gebrauch stellt, soferne es im Rahmen der generell geltenden naturschutzrechtlichen Bestimmungen erfolgt, keinen Eingriff im Sinne der Nationalparkgesetze dar. Eine Nutzung für kommerzielle Zwecke ist nicht zulässig. Streng geschützte Pflanzen dürfen nicht gepflückt werden (Managementplan 2019-2028, S. 64).

dtp_collectingmineralsfossils_forbidden_regular

Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.

Die Entnahme von Naturmaterialien (Blumen pflücken, Pilze, Beeeren, Nüsse sammeln, Flusskiesel, ect.) zum persönlichen Gebrauch stellt, soferne es im Rahmen der generell geltenden naturschutzrechtlichen Bestimmungen erfolgt, keinen Eingriff im Sinne der Nationalparkgesetze dar. Eine Nutzung für kommerzielle Zwecke ist nicht zulässig. Streng geschützte Pflanzen dürfen nicht gepflückt werden (Managementplan 2019-2028, S. 64).

dtp_feedanimals_forbidden_regular

Tiere füttern ist verboten.

dtp_fishing_forbidden_regular

Angeln ist verboten.

Ausnahme vom Verbot durch Erwerb einer fischereilichen Lizenz von den für die Fischerei zuständigen Stellen in für die Fischerei vorgesehenen Gewässern, siehe Ausführungen im Managementplan 2019 -2028 S. 64 fl.

dtp_swimming_forbidden_regular

Baden ist verboten.

An jenen Uferbereichen der Donau und an den in den Karten ausgewiesenen Naturbadeplätzen, an denen das Betreten für Besucherinnen und Besucher aus dem Wasser und über das Land gestattet ist (siehe Wasserstraßenverkehrsordnung), ist auch das Baden als Gemeingebrauch eines öffentlichen Gewässers gemäß $ 8 (Wasserrechtsgesetz) enstprechend den in der Natur vorhandenen Gegegenheiten jedermann auf eigene Gefahr gestattet (Managementplan 2019 - 2028, S.62).

dtp_photographingfilming_forbidden_regular

Fotografieren und Filmen ist verboten.

Verbot der gewerblichen Nutzung und/oder der Errichtung von Unterständen, Unterschlüpfen zur Tarnung etc.

dtp_noisetaperecordersplayers_forbidden_regular

Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.

Erregen von den Naturraum beeinträchtigendem Lärm ist verboten.

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