Radfahren ist nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
| Ort | Deutschland - Bayern - Garmisch-Partenkirchen |
| Fläche | 23,77km² |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 5c569749-0860-4fd5-a05a-2874b1e540c6 |
| Name und Abteilung |
Landratsamt Garmisch-Partenkirchen
Untere Naturschutzbehörde |
| Webseite | https://www.lra-gap.de/de/naturschutz-landwirtschaft-gartenbau-schifffahrt-und-wasserwirtschaft.html |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Olympiastr. 10
82467 Garmisch-Partenkirchen Deutschland |
Radfahren ist nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.
Reiten ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Kraftfahrzeuge sind nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.
Wassersport ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Rauchen ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht in ausgewiesenen Bereichen vom 1. März bis zum 31. Juli.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Baden ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
21. Februar 1980