Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Das Naturschutzgebiet Müritzsteilufer bei Rechlin bewahrt eine einzigartige Steiluferlandschaft der Müritz. Es ist ein wichtiger Lebensraum für viele Pflanzen- und Tierarten, darunter diverse Vögel in einem bedeutenden EU-Vogelschutzgebiet.
Das Müritzsteilufer bei Rechlin ist ein faszinierendes Naturschutzgebiet, das die eindrucksvollen Steilufer der Müritz schützt. Dieses Gebiet, seit 1999 unter Schutz gestellt, ist ein wesentlicher Bestandteil des größeren FFH-Gebietes „Müritz“ und des EU-Vogelschutzgebietes „Müritz-Seenland und Neustrelitzer Kleinseenplatte“. Das Schutzgebiet bewahrt eine dynamische Naturlandschaft, die durch die Kräfte von Wasser und Land geformt wurde und vielfältige Lebensräume für eine reiche Flora und Fauna bietet. Diese einzigartigen Bedingungen unterstützen zahlreiche Pflanzengemeinschaften, die an die Steilhänge und die Uferumgebung angepasst sind. Besonders hervorzuheben ist die Bedeutung des Gebietes als Rückzugsort für viele Vogelarten, was seine Rolle im regionalen Netzwerk der Schutzgebiete für den Vogelschutz unterstreicht. Die Einbindung in internationale Schutzrahmen betont seinen ökologischen Wert über die lokalen Grenzen hinaus.
| Ort | Deutschland - Mecklenburg-Vorpommern - Mecklenburgische Seenplatte |
| Fläche | 2,87km² |
| Gründungsjahr | 1993 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | f19f5a02-9d14-49b7-ab36-fd88cbaf9ff7 |
| Name und Abteilung |
Müritz-Nationalpark
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| Webseite | https://www.mueritz-nationalpark.de |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Schlossplatz 3
17237 Hohenzieritz Deutschland |
| Name und Abteilung |
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern
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| Webseite | https://www.lung.mv-regierung.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Goldberger Straße 12b
18273 Güstrow Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Reiten ist verboten.
Kraftfahrzeuge sind verboten.
Wassersport ist nur auf öffentlichen Gewässern erlaubt.
Baden ist nur an ausgewiesenen Stellen erlaubt.
Übernachten ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Angeln ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.