Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Die „Münchswiesen bei Frischborn“ liegen in einem Bachtal der Lauter mit beidseits bewaldeten Hängen im Unteren Vogelsberg. Der naturnahe Bachlauf mit seinem Erlen-Saum und den angrenzenden Wiesen stellt ein heute nur noch selten anzutreffendes, natürliches Bach-Auen-System dar, welches vielen Tier- und Pflanzenarten einen wertvollen Lebensraum bietet. Das mit zahlreichen Quellen durchzogene Mosaik aus artenreichen Feucht- und Frischwiesen, Hochstaudenfluren und Großseggen-Rieden wird durch Gebüsche und einen Erlen-Sumpfwald ergänzt. Die Wiesenbereiche beherbergen eine Vielfalt seltener, teils stark bedrohter Pflanzenarten wie beispielsweise zahlreiche Orchideen, welche für viele Insekten, vor allem Schmetterlinge, wertvolle Futterressourcen darstellen. Außerdem zeichnet sich das Gebiet auch als Brut- und Rastgebiet vieler, teils gefährdeter Vögel aus, die an Feuchtgrünland gebunden sind, so zum Beispiel der vom Aussterben bedrohte Bruchwasserläufer. Zudem ist der natürliche Bachlauf Jagdgebiet der international geschützten Wasserfledermaus.
| Ort | Deutschland - Hessen - Vogelsbergkreis |
| Fläche | 42,83ha |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 324042ac-e0e8-48fa-a82f-0059d652ebdc |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Gießen
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| Webseite | https://rp-giessen.hessen.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Wintersport ist nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt.
Wassersport ist verboten.
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind verboten.
Motorisierte Wasserfahrzeuge sind verboten.
Tauchen ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht in ausgewiesenen Bereichen.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Angeln ist verboten.
Die Ausübung der Angelfischerei in der Lauter durch maximal zwei Personen gleichzeitig und in der Zeit vom 15. Juli bis 15. März ist gestattet. Siehe Verordnung über das Naturschutzgebiet Münchswiesen bei Frischborn § 4.
Baden ist verboten.
Baden von Tieren ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
13. September 1996