Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Die Mühlwiesen, welche sich circa einen Kilometer nordwestlich von Oberelsbach befinden, erstrecken sich auf Wiesenflächen beiderseits der Elsbach. Auch angrenzende Waldpartien fallen mit in das 72 Hektar große Naturschutzgebiet. Die Mühlwiesen im Elstalgraben zeichnen sich durch ausgedehnte Feuchtwiesen und kleine Fließgewässer aus, die eine hohe ökologische Bedeutung haben. Das Gebiet beherbergt eine Vielzahl seltener und geschützter Pflanzenarten, die in Feuchtwiesen und Gewässernähe gedeihen.
Die Mühlwiesen, welche sich circa einen Kilometer nordwestlich von Oberelsbach befinden, erstrecken sich auf Wiesenflächen beiderseits der Elsbach. Auch angrenzende Waldpartien fallen mit in das 72 Hektar große Naturschutzgebiet. Die Mühlwiesen im Elstalgraben zeichnen sich durch ausgedehnte Feuchtwiesen und kleine Fließgewässer aus, die eine hohe ökologische Bedeutung haben. Das Gebiet beherbergt eine Vielzahl seltener und geschützter Pflanzenarten, die in Feuchtwiesen und Gewässernähe gedeihen. Die Vegetation umfasst eine Vielzahl von Feuchtwiesenpflanzen wie Sumpfdotterblume, Bach-Nelkenwurz, und verschiedene Seggen-Arten. Auch Orchideen wie das Breitblättrige Knabenkraut sind hier zu finden. Das Gebiet ist ein wichtiger Lebensraum für Amphibien wie den Teichfrosch und den Grasfrosch. Vögel wie der Eisvogel und der Weißstorch sowie verschiedene Libellenarten sind ebenfalls im Gebiet heimisch.
| Ort | Deutschland - Bayern - Rhön-Grabfeld |
| Webseite | https://www.biosphaerenreservat-rhoen.de |
| Fläche | 69,59ha |
| Gründungsjahr | 1993 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | eb224143-237d-40c8-9436-3a03b77d5938 |
| Name und Abteilung |
Biosphärenreservat Rhön
Digital Ranger |
| Webseite | https://www.biosphaerenreservat-rhoen.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Oberwaldbehrungerstr. 4
97656 Oberelsbach Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Wintersport ist nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Hunde sind verboten.
Feuer ist verboten.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Tiere füttern ist verboten.
Fotografieren und Filmen ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
Regierung von Unterfranken - 22. Dezember 1993