Betreten des Gebietes ist auf ausgewiesenen Wegen vom 1. April bis zum 31. Oktober verboten.
Gilt für die Kernzone des Naturschutzgebietes.
Das Naturschutzgebiet „Moselufer zwischen Niederfell und Dieblich“ schützt wertvolle Mosel-Uferbereiche, Wasserflächen und deren einzigartige Pflanzen- und Tiergemeinschaften. Es ist ein wichtiger Lebensraum für die bedrohte Würfelnatter.
Das Naturschutzgebiet „Moselufer zwischen Niederfell und Dieblich“ erstreckt sich entlang des rechten Moselufers und umfasst die Wasserflächen, Flachwasserzonen sowie die angrenzenden Uferbereiche. Dieses Gebiet ist von besonderer wissenschaftlicher Bedeutung, da es als wesentlicher Lebensraum für spezifische Pflanzen- und Tiergesellschaften dient. Ein zentraler Schutzzweck ist die Erhaltung der in ihrem Bestand bedrohten Würfelnatter. Die einzigartigen ökologischen Verhältnisse der Moselböschung bieten der Würfelnatter und anderen seltenen Arten ideale Bedingungen und tragen maßgeblich zur Artenvielfalt der Region bei. Der Schutz dieser Uferlandschaft sichert langfristig die natürliche Dynamik und die wertvollen Biotope dieses Moselabschnitts.
| Ort | Deutschland - Rheinland-Pfalz - Mayen-Koblenz |
| Webseite | https://berichte.naturschutz.rlp.de/oneo/nsg/NSG-7100-108 |
| Fläche | 16,86ha |
| Gründungsjahr | 1983 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 987dc68c-35cb-4738-aecb-e28433b6347d |
| Name und Abteilung |
Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz
|
| Webseite | https://snu.rlp.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Diether-von-Isenburg-Straße 7
55116 Mainz Deutschland |
Betreten des Gebietes ist auf ausgewiesenen Wegen vom 1. April bis zum 31. Oktober verboten.
Gilt für die Kernzone des Naturschutzgebietes.
Radfahren ist nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.
Reiten ist nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.
Kraftfahrzeuge sind nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.
Tauchen ist verboten.
Übernachten ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Fotografieren und Filmen ist an ausgewiesenen Stellen verboten.
gilt für Säugetiere, Vögel und Kriechtiere am Bau, im Nestbereich oder Ruhebereich