Betreten abseits der Wege ist verboten.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
| Ort | Deutschland - Baden-Württemberg - Ravensburg |
| Webseite | https://rips-dienste.lubw.baden-wuerttemberg.de/rips/ripsservices/apps/naturschutz/schutzgebiete/steckbrief.aspx?id=939001000264 |
| Fläche | 49,23ha |
| Gründungsjahr | 1991 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 07efce54-fd20-4afd-b53e-4c0e5024b690 |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Tübingen
Referat 56 - Naturschutz und Landschaftspflege |
| Webseite | https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/abt5/referat-56/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Konrad-Adenauer-Str. 20
72072 Tübingen Deutschland |
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Wassersport ist verboten.
Es ist verboten, die Stillgewässer (Vogelsee und Stadtweiher, soweit er im Naturschutzgebiet liegt) mit Wasserfahrzeugen aller Art zu befahren
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Hunde sind verboten.
Hunde frei laufen zu lassen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Baden ist verboten.
in den Stillgewässern (Vogelsee und Stadtweiher, soweit er im Naturschutzgebiet liegt)
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
4. Februar 1991