Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Dieses Naturschutzgebiet im Biosphärenreservat Schaalsee schützt die Kneeser Bek, wertvolle Erlen-Eschenwälder, Bruchwälder und einzigartige Moorbereiche.
Das Naturschutzgebiet Moorrinne von Klein Salitz bis zum Neuenkirchener See ist ein bedeutender Teil des Biosphärenreservats Schaalsee und widmet sich dem Erhalt seiner vielfältigen Naturlandschaften. Im Zentrum des Schutzgebietes liegt der mäandrierende Bachlauf der Kneeser Bek, der eine dynamische Umgebung schafft. Entlang des Baches erstrecken sich ausgedehnte Erlen-Eschenwälder sowie einzigartige Bruchwälder, die wichtige Lebensräume für eine Vielzahl von Pflanzen- und Tierarten darstellen. Darüber hinaus umfasst das Gebiet bedeutende Moorbereiche, die eine entscheidende Rolle für die regionale Artenvielfalt und den Wasserhaushalt spielen. Es werden Anstrengungen unternommen, den natürlichen Wasserhaushalt wiederherzustellen, um diese wertvollen Feuchtlebensräume zu verbessern. Ziel des Schutzgebietes ist es, diese wertvollen Ökosysteme und ihre charakteristische Artenvielfalt für zukünftige Generationen zu bewahren.
| Ort | Deutschland - Mecklenburg-Vorpommern - Ludwigslust-Parchim, Nordwestmecklenburg |
| Fläche | 8,47km² |
| Gründungsjahr | 1999 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 1053b7dd-3d50-4972-b687-83b2258b6286 |
| Name und Abteilung |
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern
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| Webseite | https://www.lung.mv-regierung.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Goldberger Straße 12b
18273 Güstrow Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Reiten ist verboten.
Kraftfahrzeuge sind nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.
Wassersport ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Angeln ist verboten.
Baden ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.