Moore und Weiher um Brunnen

Naturschutzgebiet

Beschreibung & Karte

Überblick

Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.

Allgemeine Informationen

Verantwortliche Organisationen

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten abseits der Wege ist verboten.

Radsportaktivitäten

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Radfahren ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.

Im Naturschutzgebiet ist insbesondere verboten, das Gebiet außerhalb von Straßen oder befestigten Wegen mit Fahrrädern zu befahren.

Reitaktivitäten

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Reiten ist nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.

Ausgenommen sind die Gemeindeverbindungsstraße Brunnen ‑ Eintürnenberg und befestigte Wege mit über 3 m Breite.

Motorisierte Aktivitäten

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Kraftfahrzeuge sind verboten.

Es ist verboten, das Gebiet außerhalb von Straßen und befestigten Wegen mit motorisierten Fahrzeugen aller Art zu befahren sowie Kraftfahrzeuge außerhalb der Wege abzustellen.

Wasseraktivitäten

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Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind verboten.

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Motorisierte Wasserfahrzeuge sind verboten.

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Nutzung von Schwimmhilfe (Surfbretter, Luftmatratze) ist verboten.

Aufenthaltsaktivitäten

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Zelten ist verboten.

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Lagern und Biwakieren ist verboten.

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Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.

Luftaktivitäten

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Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.

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Drohnen und Flugmodelle sind verboten.

Generelles Verhalten

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Abfall entsorgen ist verboten.

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Feuer ist an ausgewiesenen Stellen verboten.

Am Badeplatz am Brunnenweiher darf eine Feuerstelle betrieben werden, sofern ein ausreichender Abstand zum Wald eingehalten wird.

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Hunde sind verboten.

Hunde frei laufen zu lassen ist verboten.

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Pflanzen sammeln ist verboten.

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Pilze sammeln ist verboten.

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Baden ist verboten.

ausgenommen von den Badestellen am Brunnenweiher und vom Weiherdamm des Holzmühleweihers aus; die Ruhezonen während der Vogelbrutzeit vom 15. März bis 31.Juli (§ 5 Nr. 4.3) sind zu beachten. Es ist verboten, den Zugang zu den Weihern außerhalb der Dammufer sowie der Badestelle am Brunnenweiher zu nehmen.

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Fotografieren und Filmen ist verboten.

Standorte besonders geschützter Pflanzen durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu beeinträchtigen oder zu zerstören ist verboten, ebenso Störungen an den Lebens‑, Brut‑ und Wohn‑ oder Zufluchtstätten . wildlebender Tiere, insbesondere durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu verursachen.

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Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.

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