Betreten abseits der Wege ist verboten.
Das Naturschutzgebiet „Moore um die Wies“ ist etwa 375 Hektar groß und setzt sich aus fünf Teilflächen im Umfeld der UNESCO-Weltkulturerbestätte „Wieskirche“ zusammen. Das Gebiet bietet Besucherinnen und Besuchern die Möglichkeit, eine einzigartige, naturnahe Moorlandschaft zu erleben.
Abgesehen von der vielfältigen Moorvegetation zeichnet es sich durch mäandrierende, naturbelassene Fließgewässer und wertvolle Quellaustritte aus. In den verschiedenen Moortypen, Gewässern und traditionell genutzten Streuwiesen kommen viele seltene und gefährdete Pflanzen- und Tierarten vor. Dazu zählen Libellen, wie die die Helm-Azurjungfer, Schmetterlinge, wie der Helle und Dunkle Wiesenknopf-Ameisenbläuling, und Pflanzen wie der Rundblättrige Sonnentau und der Fieberklee. Ein zentrales Ziel des Naturschutzes ist es, diese besonderen Lebensräume zu sichern und Störungen zu vermeiden. Aus diesem Grund ist das Betreten des Gebiets nur auf offiziellen Straßen und Wegen zulässig.
| Ort | Deutschland - Bayern - Weilheim-Schongau |
| Fläche | 3,75km² |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 3807caf6-9330-4ef5-88a2-1d4e59a5b230 |
| Name und Abteilung |
Landratsamt Weilheim-Schongau
Umweltschutzverwaltung |
| Webseite | https://www.weilheim-schongau.de |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Pütrichstraße 8
82362 Weilheim i. OB Deutschland |
Flora
Flora
Fauna
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Skilanglauf ist nur auf ausgewiesenen Loipen erlaubt.
Reiten ist nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.
Kraftfahrzeuge sind nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind verboten.
Motorisierte Wasserfahrzeuge sind verboten.
Nutzung von Schwimmhilfe (Surfbretter, Luftmatratze) ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist nur auf öffentlichen Plätzen erlaubt.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Baden ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.