Betreten abseits der Wege ist verboten.
Das Naturschutzgebiet Monbijou (seit 1978) schützt essenzielle Trocken- und Halbtrockenrasen sowie Waldrandgesellschaften. Es ist ein wichtiger Rückzugsort für seltene Pflanzen- und Tierarten in Rheinland-Pfalz.
Das Naturschutzgebiet Monbijou in Rheinland-Pfalz wurde 1978 unter Schutz gestellt. Es liegt nordwestlich von Dietrichingen und grenzt im Westen an den Flugplatz Zweibrücken. Der Hauptzweck des Schutzgebietes ist die Erhaltung seiner vielfältigen Lebensräume: Hierzu zählen wertvolle Trockenrasen, Halbtrockenrasen sowie spezifische Waldrand- und Waldgesellschaften. Diese besonderen Ökosysteme dienen als Standorte für seltene Pflanzenarten und Pflanzengesellschaften und bieten darüber hinaus einen wichtigen Lebensraum für verschiedene seltene Tierarten. Der Schutz von Monbijou gewährleistet den Fortbestand dieser sensiblen Naturlandschaft und ihrer Artenvielfalt.
| Ort | Deutschland - Rheinland-Pfalz - Südwestpfalz |
| Webseite | https://berichte.naturschutz.rlp.de/oneo/nsg/NSG-7300-021 |
| Fläche | 26,99ha |
| Gründungsjahr | 1978 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | c79f0509-2f9d-4b1e-9893-8d737ff69b1d |
| Name und Abteilung |
Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz
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| Webseite | https://snu.rlp.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Diether-von-Isenburg-Straße 7
55116 Mainz Deutschland |
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Reiten ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Fotografieren und Filmen ist verboten.
Verboten ist es Tiere an ihren Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten aufzusuchen, zu fotografieren oder zu filmen.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.