Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Das Naturschutzgebiet „Momberger Bruchwiesen und Lohgrund bei Mengsberg“ setzt sich aus drei Gebietsabschnitten entlang des viel verzweigten Bachsystems der Wiera (östlich von Momberg) und des Hardtwassers (westlich von Mengsberg und östlich von Momberg) zusammen. Es zeichnet sich durch seine naturnahen Auen mit einem besonderen Feuchtbiotop-Mosaik aus, in dem viele seltene Tiere und Pflanzen letzte Rückzugsräume finden. In den „Momberger Bruchwiesen“ gedeihen verschiedenste Grünlandgesellschaften wie Sumpfdotterblumenwiesen, magere Glatthaferwiesen und wertvolle Feuchtbrachen mit Staudenfluren, Großseggen-Sümpfen und Röhricht- Beständen, die von einem kleinen Stillgewässer ergänzt werden. Von besonderer Bedeutung ist das Feuchtgebiet als Lebensraum für den bedrohten Laubfrosch. Der „Lohgrund bei Mengsberg“ ergänzt das Naturschutzgebiet darüber hinaus um Restbestände naturnaher Erlensumpf- und Moorbirkenwälder, schonend genutzte Waldwiesen und Feuchtbrachen. Die Verknüpfung der verschiedenen Biotope schafft einen abwechslungsreichen Lebensraum für eine vielfältige Tier- und Pflanzenwelt, welche mit der Unterschutzstellung langfristig erhalten werden soll.
| Ort | Deutschland - Hessen - Marburg-Biedenkopf, Schwalm-Eder-Kreis |
| Fläche | 59,33ha |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 9787db98-1f1a-409c-a57a-5de33163ad54 |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Gießen
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| Webseite | https://rp-giessen.hessen.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Schneeaktivitäten sind nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt.
Wassersport ist verboten.
Baden ist verboten.
Übernachten ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht in ausgewiesenen Bereichen.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Angeln ist verboten.
Die Ausübung der Angelfischerei in der Zeit von 15. Juni bis 31. Januar ist gestattet. Siehe Verordnung über das Naturschutzgebiet Momberger Bruchwiesen und Lohgrund bei Mengsberg § 5.
Baden von Tieren ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.