Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Das „Möttbachtal bei Weilmünster“ ist ein kleines Wald-Wiesen-Tälchen, das sich entlang des Möttbaches erstreckt. Im Gegensatz zur sonst waldgeprägten Umgebung, finden sich hier vor allem unterschiedlich stark vernässte Wiesen mit artenreichen Pflanzengesellschaften. Diese gehen in der natürlichen Entwicklungsabfolge in einen Auwald über. Dieses reich strukturierte, kleinräumige Mosaik bietet einer Vielzahl, teils landesweit bedrohter Tier- und Pflanzenarten einen abwechslungsreichen Lebensraum. Besonders bezeichnend sind die artenreichen Schmetterlings- und Heuschreckenlebensgemeinschaften, aber auch die Vorkommen seltener Vogel- und Säugetierarten. Kleine angelegte Tümpel mit Uferbewuchs stellen zudem ideale Laichplätze für mehrere gefährdete Amphibienarten zur Verfügung.
| Ort | Deutschland - Hessen - Limburg-Weilburg |
| Fläche | 17,63ha |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | f7fd4866-dc93-4123-a75b-d1437f146a3e |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Gießen
|
| Webseite | https://rp-giessen.hessen.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Wintersport ist nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt.
Reiten ist verboten.
Wassersport ist verboten.
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind verboten.
Motorisierte Wasserfahrzeuge sind verboten.
Tauchen ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht in ausgewiesenen Bereichen.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Angeln ist verboten.
Die Ausübung der Angelfischerei im Möttbach in der Zeit vom 16. Juli bis Ende Februar ist gestattet. Siehe Verordnung über das Naturschutzgebiet Möttbachtal bei Weilmünster § 4.
Baden ist verboten.
Baden von Tieren ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
28. November 1988