Betreten abseits der Wege ist verboten.
mit Ausnahme der Strände, sofern nicht vor Ort durch besondere Kennzeichnung eingeschränkt
Mönchgut: Zicker, ein Schutzgebiet in Mecklenburg-Vorpommern, bewahrt einzigartige Küstenlandschaften, wichtige Vogelhabitate und eine vielfältige Pflanzenwelt für die regionale Artenvielfalt.
Mönchgut: Zicker ist ein bedeutender Teil eines Naturschutzgebietes in Mecklenburg-Vorpommern, Deutschland, das sich dem Erhalt seiner einzigartigen Naturlandschaft widmet. Dieses Gebiet ist entscheidend für den Schutz charakteristischer Küstenlandschaften, die Merkmale wie naturnahe Uferbereiche, spezifische Küstenwälder und offene Lebensräume umfassen können, welche für das ökologische Gleichgewicht unverzichtbar sind. Es dient als wichtiger Zufluchtsort für zahlreiche Vogelarten und bietet bedeutende Brut-, Rast- und Nahrungsplätze, insbesondere für Zugvögel. Darüber hinaus schützt das Gebiet spezialisierte Pflanzengemeinschaften, die unter den Küstenbedingungen gedeihen und maßgeblich zur regionalen Artenvielfalt beitragen. Der Schwerpunkt liegt hier auf der langfristigen Bewahrung dieser empfindlichen Ökosysteme und ihrer natürlichen Prozesse.
| Ort | Deutschland - Mecklenburg-Vorpommern - Vorpommern-Rügen |
| Fläche | 9,32km² |
| Gründungsjahr | 1981 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | ed70f6a2-0630-406e-8885-e4d4f106ae02 |
| Name und Abteilung |
Biosphärenreservat Südost-Rügen
|
| Webseite | https://www.biosphaerenreservat-suedostruegen.de |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Circus 1
18581 Putbus Deutschland |
| Name und Abteilung |
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern
|
| Webseite | https://www.lung.mv-regierung.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Goldberger Straße 12b
18273 Güstrow Deutschland |
Betreten abseits der Wege ist verboten.
mit Ausnahme der Strände, sofern nicht vor Ort durch besondere Kennzeichnung eingeschränkt
Radfahren ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Reiten ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Kraftfahrzeuge sind nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.
Nutzung von Schwimmhilfe (Surfbretter, Luftmatratze) ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
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Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.