Betreten abseits der Wege ist verboten.
mit Ausnahme der Strände, sofern nicht vor Ort durch besondere Kennzeichnung eingeschränkt
Der Schafberg bei Mariendorf auf Mönchgut schützt eine einzigartige Trockenrasenlandschaft, geprägt über Generationen. Er bewahrt seltene Pflanzen, spezialisierte Insekten und das unverwechselbare Kulturerbe der Inselnatur.
Der 'Schafberg bei Mariendorf' auf Mönchgut schützt einen bedeutenden Teil der charakteristischen Trockenrasenlandschaft der Region. Dieses Gebiet, das historisch durch extensive Beweidung geprägt wurde, ist entscheidend für den Erhalt eines Mosaiks von Lebensräumen. Es bietet einen wichtigen Rückzugsort für spezialisierte Flora, darunter verschiedene Gräser und Wildblumen, die an nährstoffarme Böden angepasst sind, sowie eine vielfältige Palette von Wirbellosen wie seltene Schmetterlinge und bodenbrütende Insekten. Der einzigartige ökologische Wert des Ortes liegt in seiner ungestörten Entwicklung, die Arten unterstützt, die unter diesen spezifischen Bedingungen gedeihen. Zudem stellt er ein wertvolles Beispiel der Kulturlandschaft dar, die die traditionellen Landnutzungspraktiken widerspiegelt, welche die Umgebung Mönchguts über Jahrhunderte geprägt haben. Die sorgfältige Erhaltung dieses Gebiets sichert das langfristige Überleben seiner unverwechselbaren Biodiversität und bewahrt ein wichtiges Naturerbe.
| Ort | Deutschland - Mecklenburg-Vorpommern - Vorpommern-Rügen |
| Fläche | 19,26ha |
| Gründungsjahr | 1990 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | b558ec34-b07c-4285-8b5a-1a335afb0186 |
| Name und Abteilung |
Biosphärenreservat Südost-Rügen
|
| Webseite | https://www.biosphaerenreservat-suedostruegen.de |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Circus 1
18581 Putbus Deutschland |
| Name und Abteilung |
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern
|
| Webseite | https://www.lung.mv-regierung.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Goldberger Straße 12b
18273 Güstrow Deutschland |
Betreten abseits der Wege ist verboten.
mit Ausnahme der Strände, sofern nicht vor Ort durch besondere Kennzeichnung eingeschränkt
Radfahren ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Reiten ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Kraftfahrzeuge sind nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.
Nutzung von Schwimmhilfe (Surfbretter, Luftmatratze) ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.