Betreten abseits der Wege ist verboten.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
| Ort | Deutschland - Brandenburg - Oder-Spree |
| Fläche | 1,15km² |
| Gründungsjahr | 2003 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | bdc175d2-1f2f-43b0-a1f7-272e6d5f3344 |
| Name und Abteilung |
Umweltamt Landkreis Oder-Spree
untere Naturschutzbehörde |
| Webseite | https://www.landkreis-oder-spree.de/Wirtschaft-Ordnung/Umwelt/Untere-Naturschutzbeh%C3%B6rde/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Breitscheidstraße 5
15848 Beeskow Deutschland |
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Reiten ist nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.
Kraftfahrzeuge sind nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind verboten.
Motorisierte Wasserfahrzeuge sind verboten.
Nutzung von Schwimmhilfe (Surfbretter, Luftmatratze) ist verboten.
Tauchen ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Betreiben von Modellsport oder ferngesteuerten Modelln
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist vom 1. August bis zum 31. Dezember verboten.
Nichtgewerbliches Sammeln von Pilzen und Waldfrüchten außerhalb der Moore in der Zeit vom 1. August bis 31. Dezember eines jeden Jahres erlaubt
Tiere füttern ist verboten.
Baden ist nur an ausgewiesenen Stellen erlaubt.
ca. 100m breite Badestelle am Nordostufer des Großen Milasees
10. Juli 2003