Betreten abseits der Wege ist verboten.
| Ort | Schweiz - Thurgau - Bussnang, Schönholzerswilen |
| Fläche | 13,46ha |
| DtP ID | 00958ecd-2da7-45c1-a90f-d17ade1e2951 |
| Name und Abteilung |
Kanton Thurgau Departement für Bau und Umwelt
Amt für Raumentwicklung Abteilung Natur und Landschaft |
| Webseite | https://raumentwicklung.tg.ch |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Promenadenstrasse 8
CH 8510 Frauenfeld Schweiz |
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Radfahren ist verboten.
Reiten ist verboten.
Kraftfahrzeuge sind verboten.
Wassersport ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Toilettengang ist verboten.
Feuer ist verboten.
ausser an befestigten Feuerstellen im Erholungsbereich
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Tiere füttern ist verboten.
Angeln ist verboten.
ausgenommen ordnungsgemässe Fischerei
Baden ist verboten.
ausgenommen an offiziellen Badeplätzen im Erholungsbereich
Baden von Tieren ist verboten.
ausgenommen an offiziellen Badeplätzen im Erholungsbereich, Hunde an der Leine
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft - 1. Juli 1966
Der Schweizerische Bundesrat - 16. Januar 1991
Der Schweizerische Bundesrat - 7. September 1994
Kanton Thurgau - 16. November 1998