Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Das Naturschutzgebiet Mellenthiner Os schützt auf Usedom einen einzigartigen geologischen Os-Rücken sowie vielfältige Lebensräume für Flora und Fauna. Es beherbergt zudem die historische slawische Höhenburg Schwedenschanze.
Das Naturschutzgebiet Mellenthiner Os, im Naturpark Insel Usedom gelegen, bewahrt eine einzigartige geologische Formation: einen prägnanten Os-Rücken. Diese in der Eiszeit entstandene Landform schafft vielfältige Lebensräume, die spezialisierte Pflanzen- und Tierarten beheimaten. Darüber hinaus ist das Gebiet von kultureller Bedeutung, da es die Reste der Schwedenschanze, einer ehemaligen slawischen Höhenburg, einschließt. Die Schutzziele umfassen die Erhaltung des Os als Geotop, die Sicherung der charakteristischen Lebensgemeinschaften und das Bewahren des kulturhistorischen Erbes. Das Mellenthiner Os bietet somit eine faszinierende Mischung aus geologischer Geschichte, biologischer Vielfalt und menschlicher Vergangenheit in einer naturbelassenen Umgebung. Von angrenzenden Wanderwegen sind Einblicke in dieses besondere Gebiet möglich.
| Ort | Deutschland - Mecklenburg-Vorpommern - Vorpommern-Greifswald |
| Fläche | 64,77ha |
| Gründungsjahr | 1995 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 931e1866-26f9-4226-a65d-0815281caf69 |
| Name und Abteilung |
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern
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| Webseite | https://www.lung.mv-regierung.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Goldberger Straße 12b
18273 Güstrow Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Reiten ist verboten.
Kraftfahrzeuge sind nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.
innerhalb Kreisstraße 35
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Tiere füttern ist verboten.
Angeln ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
15. August 1995