Betreten abseits der Wege ist verboten.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
| Ort | Deutschland - Hessen - Werra-Meißner-Kreis |
| Webseite | https://www.naturparkfrauholle.land |
| Fläche | 9,32km² |
| Gründungsjahr | 1989 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 473947ed-6d55-412a-973f-a0128bcda9b4 |
| Name und Abteilung |
Geo-Naturpark Frau-Holle-Land
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| Webseite | https://www.naturparkfrauholle.land |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Klosterfreiheit 34 A
37290 Meißner-Germerode Deutschland |
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Toilettengang ist verboten.
Feuer ist verboten.
Rauchen ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Tiere füttern ist verboten.
Angeln ist verboten.
Baden ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.