Radfahren ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Streuwiesen, Auwälder und die Mündung der Bregenzerach bilden eine ausgesprochen vielfältige Naturlandschaft am Rande des dicht besiedelten Rheintals. Neben zahlreichen Wasservogelarten finden sich hier zwei besondere Pflanzenarten, die weltweit nur im Bodenseegebiet vorkommen: das Bodensee-Vergissmeinnicht und die Strandschmiele.
| Ort | Österreich - Vorarlberg - Bregenz |
| Webseite | https://www.respektiere-deine-grenzen.at/schutzgebiete/mehrereauer-seeufer-bregenzerachmuendung |
| Fläche | 1,54km² |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | b4d243b5-56a1-4073-a4f0-9a7ceb2a87d1 |
| Name und Abteilung |
Vorarlberg, Amt der Landesregierung
Umwelt- und Klimaschutz |
| Webseite | https://vorarlberg.at/-/naturvielfalt-vorarlberg |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Landhaus
6901 Bregenz Österreich |
Radfahren ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Reiten ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Kraftfahrzeuge sind nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind verboten.
Motorisierte Wasserfahrzeuge sind verboten.
Dies gilt nicht für die Zufahrten zum Yachthafen, zu den Liegeplätzen im Suppersbach und zu den bewilligten Liegeplätzen der Mietboote im Mündungsbereich des Kaltenbaches; dieses Verbot gilt für die Bregenzerachmündung nur insoweit, als in der Zeit vom 15. März bis 10. Juli nicht näher als 50 m an die Achufer und nicht näher als 100 m an die Kiesinseln herangefahren werden darf.
Nutzung von Schwimmhilfe (Surfbretter, Luftmatratze) ist verboten.
Tauchen ist verboten.
Baden ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Angeln ist verboten.
Baden von Tieren ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.