Betreten abseits der Wege ist verboten.
Naturschutzgebiet Mechtersheimer Tongruben: Eine einzigartige Landschaft ehemaliger Tonabbaugebiete mit vielfältigen Wasserflächen, Röhrichten und Buschreihen. Ein wichtiger Lebensraum für wasserliebende Arten und Zeugnis der regionalen Erdgeschichte.
Die Mechtersheimer Tongruben sind ein bedeutendes Naturschutzgebiet in Rheinland-Pfalz, südöstlich von Mechtersheim gelegen. Dieses Areal umfasst ehemalige Tonabbaugebiete, die sich zu einem einzigartigen Lebensraum entwickelt haben. Charakteristisch sind die vielfältigen offenen Wasserflächen, welche von ausgedehnten Flachwasser- und Uferzonen umgeben sind. Dichte Röhrichte und markante Buschreihen prägen ebenfalls das Bild dieses wertvollen Biotops. Der Schutzzweck des Gebiets ist die Erhaltung und Entwicklung dieser durch den ehemaligen Tonabbau entstandenen Gewässerlandschaft mit ihren spezifischen Uferstrukturen, Röhrichten und Gebüschen. Diese bieten Lebensraum für eine reiche Vielfalt an Pflanzen- und Tierarten, insbesondere für wasserliebende Vögel, Amphibien und Insekten. Die Tongruben sind ein Zeugnis der regionalen Erdgeschichte und menschlichen Nutzung, die heute der Natur als Rückzugsort dient.
| Ort | Deutschland - Rheinland-Pfalz - Rhein-Pfalz-Kreis |
| Webseite | https://berichte.naturschutz.rlp.de/oneo/nsg/NSG-7300-045 |
| Fläche | 32,51ha |
| Gründungsjahr | 1983 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | a52feda7-9360-4c19-811f-183a953f92e0 |
| Name und Abteilung |
Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz
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| Webseite | https://snu.rlp.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Diether-von-Isenburg-Straße 7
55116 Mainz Deutschland |
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Radfahren ist verboten.
Reiten ist verboten.
Kraftfahrzeuge sind verboten.
Wassersport ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Angeln ist vom 1. März bis zum 31. Juli verboten.
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Baden ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.