Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Das Naturschutzgebiet Mechower See in Mecklenburg-Vorpommern schützt ein vielfältiges See-Ökosystem. Es ist essenziell für zahlreiche Wasser- und Zugvögel. Die ausgedehnten Röhrichte und Naturufer bieten wichtige Lebensräume.
Das Naturschutzgebiet Mechower See in Mecklenburg-Vorpommern ist ein bedeutendes Refugium für die Natur. Diese wertvolle Landschaft bewahrt das gesamte Seebecken, einschließlich seiner ausgedehnten, weitgehend naturnahen Uferbereiche und vielfältigen umliegenden Feuchtgebiete. Es dient als entscheidender Lebensraum für eine breite Palette von Wasser- und Zugvögeln und ist ein wichtiger Rast- und Brutplatz. Neben Vögeln fördert das Schutzgebiet eine reiche Biodiversität in seinen aquatischen und terrestrischen Zonen. Das gesunde See-Ökosystem ernährt verschiedene Fischarten, Amphibien und einzigartige Wasserpflanzen. Die ungestörten Röhrichtzonen und Uferwälder tragen zur ökologischen Integrität des Gebiets bei und bieten spezialisierter Flora und Fauna Zuflucht. Der natürliche Charakter des Mechower Sees bleibt erhalten, um seine einzigartige Biodiversität und die ruhige Landschaft für künftige Generationen zu sichern.
| Ort | Deutschland - Mecklenburg-Vorpommern - Nordwestmecklenburg |
| Fläche | 1,84km² |
| Gründungsjahr | 1990 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 631e1f8a-8b16-418f-bdbf-8e9e1d1a69af |
| Name und Abteilung |
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern
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| Webseite | https://www.lung.mv-regierung.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Goldberger Straße 12b
18273 Güstrow Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Wassersport ist verboten.
Zelten ist nur auf ausgewiesenen Plätzen erlaubt.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist nur auf ausgewiesenen Plätzen erlaubt.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Feuer ist nur an ausgewiesenen Stellen erlaubt.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Tiere füttern ist verboten.
Angeln ist nur an ausgewiesenen Stellen erlaubt.