Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Das Naturschutzgebiet liegt in der naturräumlichen Einheit „Ostheide“. Es handelt sich um ein naturnahes Hochmoor mit intakter Hoch- und Übergangsmoor-Vegetation in einem Erdfall. Es umfasst angrenzend Bruchwälder, eichenbetonte Mischwälder, Hochstaudenfluren, Feuchtgrünland und mesophiles Grünland. Weiterhin beinhaltet das NSG Ackerflächen und Kiefernmischwälder. Schutzzweck ist u. a. die Erhaltung und Förderung des in einem Talkessel (Erdfall) liegenden zum Teil durch Hangdruckwasser beeinflussten, naturnahen Hochmoores mit seinen randlichen Zwischenmoorbildungen, des im Westen an das Hochmoor angrenzenden zum Teil quelligen, sehr struktur- und artenreichen Erlenbruchwaldes mit einem eingelagerten Zwischenmoorbereich und verlandeten Torfstichen sowie der Hangpartien des Erdfalls mit ihren Eichenmischwäldern.
| Ort | Deutschland - Niedersachsen - Lüchow-Dannenberg |
| Webseite | https://www.nlwkn.niedersachsen.de/41850.html |
| Fläche | 37,01ha |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 00a5df7c-98c7-49b1-87da-b4c33bc34901 |
| Name und Abteilung |
Naturpark Wendland.Elbe
Qualitätsmanagement |
| Webseite | https://wendland-elbe.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Königsberger Straße 10
29439 Lüchow (Wendland) Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Wintersport ist nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt.
auf unbefestigten land- und forstwirtschaftlichen Wegen.
auf Pfaden.
Kraftfahrzeuge sind nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.
Wassersport ist verboten.
Klettern ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Toilettengang ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Angeln ist verboten.
Baden ist verboten.
Fotografieren und Filmen ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Lüchow-Dannenberg