Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Das Naturschutzgebiet Marienfließ in Mecklenburg-Vorpommern bewahrt wichtige Ökosysteme. Es schützt vielfältige Flora und Fauna, erhält charakteristische Naturlandschaften und fördert die regionale Artenvielfalt.
Das Naturschutzgebiet Marienfließ, gelegen in Mecklenburg-Vorpommern, widmet sich dem Schutz wertvollen Naturerbes. Sein zentraler Schutzzweck ist die Erhaltung und Entwicklung vielfältiger Ökosysteme, darunter charakteristische Feuchtgebiete, abwechslungsreiche Waldstrukturen und besondere Offenlandschaften. Dieses Schutzgebiet bietet essenzielle Lebensräume für eine breite Palette an Pflanzen- und Tierarten und leistet einen wichtigen Beitrag zur regionalen Biodiversität. Die Schutzbemühungen konzentrieren sich hier auf die Sicherung stabiler Populationen einheimischer Pflanzen, die Förderung verschiedener Vogelarten, Amphibien und wirbelloser Tiere sowie den Erhalt einzigartiger Pflanzengesellschaften, die in den unterschiedlichen Umgebungen gedeihen. Marienfließ trägt zur langfristigen ökologischen Integrität dieses besonderen Teils Deutschlands bei.
| Ort | Deutschland - Mecklenburg-Vorpommern - Ludwigslust-Parchim |
| Fläche | 6,17km² |
| Gründungsjahr | 1994 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | fc279145-b6cb-4742-8548-4e0992c6b570 |
| Name und Abteilung |
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern
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| Webseite | https://www.lung.mv-regierung.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Goldberger Straße 12b
18273 Güstrow Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Reiten ist verboten.
Kraftfahrzeuge sind verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Tiere füttern ist verboten.
Angeln ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
16. Februar 1996