Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Das Naturschutzgebiet „Mairied von Rodheim und Gänsweid von Steinheim“ umfasst einen Teil des Auengrünlands der Horloff und liegt inmitten der intensiv genutzten Ackerlandschaft Wetterau. Zwei großflächige Flachwassermulden, die sowohl vom Hochwasser der Horloff als auch durch Austritt von Grundwasser gespeist werden, machen das Gebiet zu einem herausragenden Lebensraum für zahlreiche wassergebundene Tier- und Pflanzengesellschaften. Wie der Name „Mairied“ andeutet, sind die hier vorherrschenden Pflanzengesellschaften sogenannte Seggen-Ried-Gesellschaften, die auf staunasse, sumpfige Böden angewiesen sind. Ergänzt werden diese von ausgedehnten Röhrichten, eingestreuten Weidengebüschen und kleineren Erlen-Wäldern. Das „Mairied von Rodheim“ und die „Gänsweid von Steinheim“ sind zusammen mit den angrenzenden Flächen der Horloffaue ein überregional bedeutsames Gebiet für die Vogelwelt. Neben einer Vielzahl bedrohter Vogelarten, die das Gebiet als Brut- und Nahrungsrevier nutzen, rasten hier alljährlich tausende Zugvögel auf ihrem Flug in die Sommer- und Winterquartiere.
| Ort | Deutschland - Hessen - Gießen, Landkreis |
| Fläche | 20,94ha |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 00015f4f-3a16-46c5-93b3-7d4df22d0e94 |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Gießen
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| Webseite | https://rp-giessen.hessen.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Wintersport ist nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt.
Reiten ist verboten.
Wassersport ist verboten.
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind verboten.
Motorisierte Wasserfahrzeuge sind verboten.
Tauchen ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht in ausgewiesenen Bereichen.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Angeln ist verboten.
Baden ist verboten.
Baden von Tieren ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.