Betreten ist nur auf Wegen erlaubt.
Das Naturschutzgebiet Mainzer Sand Teil II schützt einzigartige Sandbiotope, Trockenrasen und Heiden. Es beherbergt spezialisierte Flora und Fauna, die an diese seltenen, wärmeliebenden Bedingungen angepasst sind, um ein besonderes Ökosystem zu bewahren.
Das Naturschutzgebiet Mainzer Sand Teil II ist ein bedeutendes Schutzgebiet in Rheinland-Pfalz, das für seine charakteristische Sandlandschaft bekannt ist. Dieser einzigartige Lebensraum ist ein Relikt ehemaliger Binnendünen und Sandflächen und bietet einen seltenen Einblick in ein spezialisiertes Ökosystem. Der Hauptzweck des Schutzes ist die Erhaltung der typischen Sandböden, Trockenrasen und Heidevegetation, die für eine Vielzahl von Pflanzen- und Tierarten von entscheidender Bedeutung sind. Diese wärmeliebenden Bedingungen ermöglichen das Überleben zahlreicher Spezies, die perfekt an trockene, nährstoffarme Umgebungen angepasst sind, darunter seltene Insekten, Reptilien und Pflanzen. Das Gebiet spielt eine wesentliche Rolle bei der Erhaltung der Artenvielfalt und sichert das Fortbestehen von Arten, die in veränderten Landschaften sonst kaum überleben könnten. Es ist ein Zeugnis des Naturerbes der Region und bietet einen Rückzugsort für besondere Lebensgemeinschaften.
| Ort | Deutschland - Rheinland-Pfalz - Mainz-Bingen, Mainz, Kreisfreie Stadt |
| Webseite | https://berichte.naturschutz.rlp.de/oneo/nsg/NSG-7300-193 |
| Fläche | 1,15km² |
| Gründungsjahr | 1997 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 01550d3c-2122-4789-8e85-68b08f73f063 |
| Name und Abteilung |
Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz
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| Webseite | https://snu.rlp.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Diether-von-Isenburg-Straße 7
55116 Mainz Deutschland |
Betreten ist nur auf Wegen erlaubt.
Radfahren ist nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.
Reiten ist verboten.
Kraftfahrzeuge sind nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.
Übernachten ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Fotografieren und Filmen ist verboten.
Säugetiere und Vögel am Bau oder im Nestbereich zu fotografieren
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.