Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Neben der kulturhistorisch bedeutsamen Bergkuppe mit ihrer Burgruine, der bereits im Jahr 1303 erbauten Maienburg, umfasst das Naturschutzgebiet ein reich strukturiertes Mosaik aus schützenswerten Lebensraumtypen mit artenreichen Pflanzen- und Tiergemeinschaften. Von besonderem Wert ist der seltene Blockschuttwald am Südost-Hang des Gebietes. Hier trat das basalthaltig Untergrundgestein an die Oberfläche und verwitterte dort zu dem groben, heute mit moosbewachsenen Blockschutt. Durch die regelmäßige Bewegung dieser Basaltblöcke und des Bodens haben sich hier Baumarten, wie die Linde, Hainbuche und Ulme angesiedelt, welche gut auf diese Form der Störung angepasst sind. Umgeben wird der Blockschuttwald von einem Waldmeister-Buchenwald, der sich im Frühling von seiner schönsten und farbenfrohsten Seite zeigt, wenn sich der Waldboden in ein buntes Blütenmeer aus Frühblühern verwandelt. Im Nordwesten liegen außerdem schützenswerte Magerrasenflächen, welche durch jahrhundertelange Nutzung des Grünlandes als Schafsweide entstanden sind. Diese Bereiche zeichnen sich zoologisch durch eine besonders artenreiche Schmetterlingslebensgemeinschaft aus.
| Ort | Deutschland - Hessen - Limburg-Weilburg |
| Fläche | 12,46ha |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 1c372eab-3ecd-4806-a5c3-5e2d67ace598 |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Gießen
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| Webseite | https://rp-giessen.hessen.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Schneeaktivitäten sind nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt.
Reiten ist verboten.
Übernachten ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht in ausgewiesenen Bereichen.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Tiere füttern ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
15. September 1993