Maeuerchenberg, Hierneberg und Pinnert bei Goennersdorf

Naturschutzgebiet

Beschreibung & Karte

Überblick

Das Naturschutzgebiet schützt montane, wacholderreiche Halbtrockenrasen sowie angrenzende naturnahe Gebüsch-, Fels- und Laubwaldflächen in der inneren Kalkeifel. Es dient dem Erhalt seltener und gefährdeter Tier- und Pflanzenarten sowie der typischen Schiffelheide der Eifel.

Beschreibung

Das Naturschutzgebiet Mäuerchenberg, Hierenberg und Pinnert bei Gönnersdorf erstreckt sich über die Ortsgemeinden Birgel, Feusdorf und Gönnersdorf im Landkreis Vulkaneifel, Rheinland-Pfalz. Das rund 40 Hektar große Gebiet wurde am 23. Oktober 1985 unter Schutz gestellt und liegt östlich von Gönnersdorf sowie nordwestlich von Birgel. Im Osten grenzt es an die Kreisstraße K72, im Westen an die Bundesstraße B421. Westlich des Schutzgebiets fließt die Kyll, ein linker Nebenfluss der Mosel. Ziel des Naturschutzes ist der Erhalt der montanen, wacholderreichen Halbtrockenrasen der inneren Kalkeifel mit angrenzenden naturnahen Gebüsch-, Fels- und Laubwaldflächen. Diese Lebensräume sind Heimat seltener, gefährdeter und artenreicher Tier- und Pflanzengesellschaften. Zudem soll die für die Eifel typische Schiffelheide aus landeskundlichen Gründen bewahrt werden.

Allgemeine Informationen

Verantwortliche Organisationen

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten abseits der Wege ist verboten.

Reitaktivitäten

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Reiten ist verboten.

Motorisierte Aktivitäten

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Kraftfahrzeuge sind verboten.

Aufenthaltsaktivitäten

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Zelten ist verboten.

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Lagern und Biwakieren ist verboten.

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Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.

Luftaktivitäten

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Drohnen und Flugmodelle sind verboten.

Generelles Verhalten

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Abfall entsorgen ist verboten.

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Feuer ist verboten.

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Für Hunde gilt Leinenpflicht.

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Bäume fällen oder verletzen ist verboten.

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Pflanzen sammeln ist verboten.

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Pilze sammeln ist verboten.

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Fotografieren und Filmen ist verboten.

Verboten ist es Tiere an ihren Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten aufzusuchen, zu fotografieren oder zu filmen.

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Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.

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