Lupfen

Naturschutzgebiet

Beschreibung & Karte

Überblick

Beim NSG „Lupfen“ handelt es sich um ein Biotopkomplex-Schutzgebiet mit 101 ha Größe. Hier sind auf kleinem Raum fast alle für die Südwestalb typischen Lebensräume vorzufinden

Beschreibung

Das NSG „Lupfen“ liegt oberhalb von Talheim im Landkreis Tuttlingen. Beim 977 m hohen „Lupfen“ handelt es sich um einen dem Albtrauf vorgelagerten Weißjura-Zeugenberg am Rande der Baar in landschaftlich prominenter Lage. In der Gegend wird der Berg gerne auch als „Wächter der Baar“ bezeichnet. Beim NSG „Lupfen“ handelt es sich um ein Biotopkomplex-Schutzgebiet mit 101 ha Größe. Hier sind auf kleinem Raum fast alle für die Südwestalb typischen Lebensräume vorzufinden. Zu den naturschutzfachlich bedeutendsten Bereichen gehören die Kuppe des Lupfen und die arten- und strukturreichen Teile der Lupfenhänge. Die Kuppe umfasst am Nordhang Tannen-Buchenwälder mit einem hohen Altholzanteil und verschiedene Laubwaldgesellschaften. Unterhalb der auch in historischer Zeit stets bewaldeten Kuppe stocken fichtenreiche Bestände, die aus Heideaufforstungen hervorgegangen sind. Das Offenland weist eine enorme Vielfalt auf: Hecken und Feldgehölze in großer Zahl, Wacholderheiden, Streuobstwiesen, Weiden und Wiesen mit unterschiedlicher Nutzungsintensität und kleinflächige Feuchtgebiete. Das Schutzgebiet beherbergt mindestens 24 Pflanzenarten der „Roten-Liste-Baden-Württemberg“, darunter Sumpf-Stendelwurz (Epipactis palustris) und der Saum-Segge (Carex hostiana). Beide Arten sind im Naturraum sehr selten und in hohem Maße gefährdet. Unter den Vogelarten ist in erster Linie die überdurchschnittliche Dichte von Brutvogelarten strukturreicher Kulturlandschaften zu nennen. Unter den Heuschrecken das Vorkommen der Kurzflügeligen Beißschrecke (Metrioptera brachyptera).

Allgemeine Informationen

Verantwortliche Organisationen

Schutzzwecke

deceased

Flora

Sumpf-Ständelwurz

deceased

Flora

Saum-Segge

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten ist nur auf Wegen erlaubt.

Aufenthaltsaktivitäten

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Übernachten ist verboten.

Flugaktivitäten

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Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.

Generelles Verhalten

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Drohnen und Flugmodelle sind verboten.

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Abfall entsorgen ist verboten.

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Feuer ist verboten.

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Für Hunde gilt Leinenpflicht.

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Pflanzen sammeln ist verboten.

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