Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Das „Lumdatal bei Allendorf“ setzt sich aus abwechslungsreichen Biotopen zusammen, welche zahlreichen Tier- und Pflanzenarten einen wertvollen Lebensraum bietet. Von besonderem Schutzwert sind die nassen bis feuchten Grünlandbereiche des Gebiets. In den ausgedehnten Schilfröhricht-Gesellschaften eines angelegten kleinen Amphibientümpels und auf Feuchtwiesen brüten gefährdete Vogelarten, wie beispielsweise das Braunkehlchen. Außerdem gedeihen auf den Feuchtwiesen seltene Pflanzen, die besonders gut an die wasserbeeinflussten Standortbedingungen angepasst sind. Darüber hinaus wird das „Lumdatal bei Allendorf“ von einer Streuobstwiese und dem Ufersaum aus Schwarzerlen und Weiden entlang des Flusses aufgewertet.
| Ort | Deutschland - Hessen - Gießen, Landkreis |
| Fläche | 8,31ha |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 7c21c6c1-5ded-4948-a5c9-63b0e1b8e5c0 |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Gießen
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| Webseite | https://rp-giessen.hessen.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Wintersport ist nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt.
Reiten ist verboten.
Wassersport ist verboten.
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind verboten.
Motorisierte Wasserfahrzeuge sind verboten.
Tauchen ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht in ausgewiesenen Bereichen.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Tiere füttern ist verboten.
Angeln ist verboten.
Die Ausübung der Fischerei auf dem Flurstück 207, der Flur 9, der Gemarkung Allendorf (Lumda) ist gestattet. Siehe Verordnung über das Naturschutzgebiet Lumdatal bei Allendorf § 4.
Baden ist verboten.
Baden von Tieren ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
20. Oktober 1993