Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Das Schutzgebiet umfasst einen etwa 1000 m langen Bereich des Lückebaches, der im Jahr 2005 naturnah umgestaltet wurde. Neben dem sanft geschwungenen, langsam fließenden Hauptbach liegen das ursprüngliche, begradigte Bachbett und einige Entwässerungsgräben im Gebiet. Außerdem sind temporäre Gewässer und Tümpel, frische bis feuchte Wiesen, Feucht- und Nassbrachen sowie Röhrichte und Großseggenriede, Hochstaudenfluren und Gehölze zu finden. Dieses Mosaik aus Fließgewässern, Wiesen-, Röhricht- und Seggen-Ried-Gesellschaften bietet zahlreichen Tieren einen wertvollen Lebensraum. Von besonderer Bedeutung sind die abwechslungsreichen Feuchtbiotope für die Vogelwelt. Die vegetationsreichen Tümpel und Teiche bieten außerdem Lebensraum für geschützte Amphibien.
| Ort | Deutschland - Hessen - Gießen, Landkreis |
| Fläche | 39,04ha |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | dda3d190-29a3-4a45-82ee-351e893bc8f4 |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Gießen
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| Webseite | https://rp-giessen.hessen.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Schneeaktivitäten sind nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt.
Kraftfahrzeuge sind verboten.
Wassersport ist verboten.
Baden ist verboten.
Übernachten ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht in ausgewiesenen Bereichen.
Hunde unangeleint oder an einer Leine laufen zu lassen, die länger als 5m ist, ist verboten. Siehe Verordnung über das Naturschutzgebiet Lückebachaue § 3.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Tiere füttern ist verboten.
Angeln ist verboten.
Baden von Tieren ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
25. November 2020