Betreten des Gebietes ist auf ausgewiesenen Wegen verboten.
Gilt im Einlaufbereich für die beiden Rohrkanäle zu den Pumpspeicherkraftwerken Leitzach I und II Vagen (Schutzzone A); beim Leitzachzulauf (Schutzzone B); im Bereich des Mangfall- Schlierachzulaufes (Schutzzone C)