LSG "Seehamer See mit Wattersdorfer Moor"

Landschaftsschutzgebiet

Allgemeine Informationen

Verantwortliche Organisationen

Schutzzwecke

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Fauna

Schwarzhalstaucher

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Fauna

Zwergtaucher

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Fauna

Wasserralle

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Fauna

Baumfalke

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Fauna

Fischadler

Regeln

Betretungsverhalten

dtp_enteringthearea_forbidden_regular

dtp_designatedpathsplaces_forbidden_regular

Betreten des Gebietes ist auf ausgewiesenen Wegen verboten.

Gilt im Einlaufbereich für die beiden Rohrkanäle zu den Pumpspeicherkraftwerken Leitzach I und II Vagen (Schutzzone A); beim Leitzachzulauf (Schutzzone B); im Bereich des Mangfall- Schlierachzulaufes (Schutzzone C)

Reitaktivitäten

dtp_horseriding_allowed_regular

dtp_unpavedagriculturalandforestryroads_allowed_regular

Reiten ist nur auf unbefestigten land- und forstwirtschaftlichen Wegen erlaubt.

Mit Erlaubnis des Landratsamtes Miesbach als unterer Naturschutzbehörde

Wasseraktivitäten

dtp_watercraftswithoutmotor_forbidden_regular

dtp_designatedpathsplaces_forbidden_regular

Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind in ausgewiesenen Bereichen verboten.

Gilt im Einlaufbereich für die beiden Rohrkanäle zu den Pumpspeicherkraftwerken Leitzach I und II Vagen (Schutzzone A); beim Leitzachzulauf (Schutzzone B); im Bereich des Mangfall- Schlierachzulaufes (Schutzzone C)

Aufenthaltsaktivitäten

dtp_camping_allowed_regular

dtp_designatedpathsplaces_allowed_regular

Zelten ist nur auf ausgewiesenen Plätzen erlaubt.

Mit Erlaubnis des Landratsamtes Miesbach als unterer Naturschutzbehörde

dtp_campingvehicletrailer_allowed_regular

dtp_designatedpathsplaces_allowed_regular

Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist nur auf ausgewiesenen Plätzen erlaubt.

Mit Erlaubnis des Landratsamtes Miesbach als unterer Naturschutzbehörde

Generelles Verhalten

dtp_fire_allowed_regular

dtp_designatedpathsplaces_allowed_regular

Feuer ist nur an ausgewiesenen Stellen erlaubt.

Mit Erlaubnis des Landratsamtes Miesbach als unterer Naturschutzbehörde

dtp_swimming_forbidden_regular

dtp_designatedpathsplaces_forbidden_regular

Baden ist an ausgewiesenen Stellen verboten.

Gilt im Einlaufbereich für die beiden Rohrkanäle zu den Pumpspeicherkraftwerken Leitzach I und II Vagen (Schutzzone A); beim Leitzachzulauf (Schutzzone B); im Bereich des Mangfall- Schlierachzulaufes (Schutzzone C)

dtp_photographingfilming_forbidden_regular

dtp_designatedpathsplaces_forbidden_regular

Fotografieren und Filmen ist an ausgewiesenen Stellen verboten.

An Balz- und Brutstätten der Vögel

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