Betreten des Gebietes ist vom 15. Dezember bis zum 15. April verboten.
Wildruhezone für Birkhuhn, Alpenschneehühner und Alpenschneehasen zur Sicherung von Rückzugsgebieten und angestammten Winterlebensräumen.
Die Wildruhezone besteht aus offenen Weiden, lückigen Legföhrenbeständen mit verstärkter Bodendeckung durch Alpenrosen sowie stark geschlossenen Legföhrenformationen mit vereinzelten Fichten. Winterlebensräume von Birkhühnern zeichnen sich durch eine stark heterogene Gelände- und Vegetationsstruktur aus. Schneearme und schneereiche Bereiche sowie sonnenexponierte Lagen sind von grosser Bedeutung. Das Vorhandensein und die Zugänglichkeit von Futterpflanzen sind weitere Schlüsselfaktoren, die in dieser Winterruhezone erfüllt sind. Auch der Alpenschneehase und das Alpenschneehuhn finden hier geeignete und relativ leicht erreichbare Nahrungspflanzen. Die Winterruhezone liegt direkt an einem präparierten, sehr stark frequentierten Winterwanderweg. Durch die Sicherung von Rückzugsgebieten gelingt es, die Wildtiere in ihren angestammten Winterlebensräumen zu erhalten. Die Errichtung der Winterruhezone Löcher ist ein Paradebeispiel für die Koexistenz von Raufusshühnern und intensiver Freizeitnutzung auf relativ engem Raum.
| Ort | Liechtenstein - Schaan |
| Webseite | https://info.awnl@llv.li |
| Fläche | 25,77ha |
| DtP ID | 22b2e474-8749-4482-be9c-d152c5d358c2 |
| Name und Abteilung |
Amt für Wald, Natur und Landwirtschaft - Landesverwaltung Liechtenstein
|
| Webseite | https://www.llv.li/de/landesverwaltung/amt-fuer-wald-natur-und-landwirtschaft |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Landstrasse 190
9495 Triesen Liechtenstein |
Fauna
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Betreten des Gebietes ist vom 15. Dezember bis zum 15. April verboten.