Betreten ist nur auf Wegen erlaubt.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
| Ort | Deutschland - Baden-Württemberg - Bodenseekreis |
| Webseite | https://rips-dienste.lubw.baden-wuerttemberg.de/rips/ripsservices/apps/naturschutz/schutzgebiete/steckbrief.aspx?id=939001000155 |
| Fläche | 28,41ha |
| Gründungsjahr | 1993 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 39da2ea4-aa20-4bea-baa7-e3cfd0dec367 |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Tübingen
Referat 56 - Naturschutz und Landschaftspflege |
| Webseite | https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/abt5/referat-56/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Konrad-Adenauer-Str. 20
72072 Tübingen Deutschland |
Betreten ist nur auf Wegen erlaubt.
Radfahren ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Insbesondere ist verboten: das Schutzgebiet außerhalb der Wege zu betreten oder mit Fahrzeugen aller Art, ausgenommen Krankenfahrstühlen, zu befahren
Kraftfahrzeuge sind verboten.
Insbesondere ist verboten: das Schutzgebiet außerhalb der Wege zu betreten oder mit Fahrzeugen aller Art, ausgenommen Krankenfahrstühlen, zu befahren
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind verboten.
Nutzung von Schwimmhilfe (Surfbretter, Luftmatratze) ist verboten.
Tauchen ist verboten.
Baden ist verboten.
Übernachten ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Hunde sind verboten.
Insbesondere ist verboten: Hunde frei laufen oder schwimmen zu lassen
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Baden von Tieren ist verboten.
Fotografieren und Filmen ist verboten.
25. August 1993